Vitale Reactionserscheinungen.

Da wir bereits oben ([pag. 270]) das Verhalten vitaler und postmortaler Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im Auge behalten.

In dieser Beziehung ist zunächst die von Casper[260] zuerst hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar von Krahmer[261] angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer Beobachter, wie insbesondere von F. Falk[262] und von Aeby[263], experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in Folge der Todtenstarre erhalten.

Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird, je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer unterscheidbar werden können.

Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich auszubilden pflegen.

Retraction der Gewebe.

Die vitale Retraction macht sich insbesondere an der Haut bemerklich und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon, in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet. Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres, grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken, einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst, andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich, dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl bei

Retraction verletzter Gewebe.

vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles vielfach modificirt werden kann.

Mit grosser Energie äussert sich bei während des Lebens beigebrachten Verletzungen die Retractibilität der Musculatur; aber gerade bezüglich dieser ist bekannt, dass sie noch einige Zeit nach dem Tode besteht und eigentlich erst, nachdem die Todtenstarre eingetreten ist, sich nicht mehr äussert, woraus folgt, dass eine Verletzung ganz wohl erst nach dem Tode entstanden sein konnte, obwohl die durchtrennten Muskelbäuche retrahirt gefunden wurden, wenn nämlich die Verletzung, z. B. die Zerstücklung einer Leiche, unmittelbar oder so kurz nach dem Tode vorgenommen wurde, dass die Retractibilität der Musculatur sich noch zu äussern vermochte. Ist einmal die Todtenstarre eingetreten oder dieselbe schon abgelaufen, dann retrahirt sich die Musculatur, wenn sie durchtrennt wird, wenig oder gar nicht. Uebrigens muss auch hier bemerkt werden, dass die Retractionsfähigkeit eines durchschnittenen Muskels vielfach beeinflusst wird durch die Art und Weise seiner Insertion und sein Verhalten zu den Nachbartheilen.