Blutung.
Einen wichtigeren Anhaltspunkt für die Beantwortung vorstehender Frage bietet der Nachweis einer stattgehabten Blutung, entweder nach aussen oder nach einwärts in Körperhöhlen oder in das Nachbargewebe (Suffusion), beziehungsweise das Fehlen dieser Erscheinungen.
Während des Lebens entstandene Wunden bluten mehr oder weniger. Wir finden daher an der Leiche theils flüssiges, theils coagulirtes oder eingetrocknetes Blut an der Wunde und ihrer nächsten Umgebung, und zwar theils ausserhalb des Körpers, so z. B. an den Kleidern, oder innerhalb desselben zwischen den getrennten Gewebsschichten oder in Körperhöhlen ergossen. Wird eine Verletzung einer Leiche beigebracht, so tritt eine stärkere Blutung in der Regel nur dann ein, wenn grössere, mit flüssigem Blute gefüllte Gefässe getroffen wurden. So sehen wir z. B. bei Abnahme des Schädeldaches aus dem eröffneten Sinus oder beim Aufschneiden der Venae anonymae bei der Abnahme des Brustblattes mitunter sehr bedeutende Blutmassen ausfliessen.
Postmortale Blutungen.
Ebenso können wir, wenn das Blut in der Leiche flüssig war, auch nach postmortalen Verletzungen blutreicher parenchymatöser Organe, wie z. B. der Milz, bedeutende Mengen Blut austreten sehen. Postmortale Verletzungen peripherer Theile, insbesondere der Haut, sind in der Regel mit keiner oder nur mit ganz geringfügiger Blutung verbunden, da, wie bekannt und wie das Erblassen der Haut zeigt, schon im Sterben und noch mehr nach dem Tode, das Blut aus den Capillaren und den kleineren peripheren Gefässen sich entleert und vorzugsweise im rechten Herzen und den grossen Venenstämmen sich ansammelt. Doch macht auch hier die Stelle, wo man eine Verletzung zufügt, einen Unterschied. Während nämlich Wunden nach aufwärts gelegener Hautstellen gar nicht bluten, kann an abhängigen Körperpartien, der daselbst entstandenen oder nachträglich entstehenden Senkungshyperämie wegen, eine Blutung eintreten, obgleich es auch da nur zu einem Durchsickern des Blutes, zu einer profusen Blutung aber nur dann kommt, wenn die Wunde tiefer drang und grössere Venenstämmchen des Unterhautgewebes oder anderer Weichtheile getroffen hatte, und wenn bei so günstiger Lage des Körpers dem Ausfliessen des sich von oben herabsenkenden Blutes genügende Zeit gegönnt war.
Es folgt demnach aus dem Gesagten, dass wir nicht berechtigt sind, blos aus dem Umstande, dass eine Wunde geblutet hatte, zu folgern, dass dieselbe noch während des Lebens entstanden ist, sondern dass wir behufs einer solchen Folgerung früher die Lage der Wunde, die Tiefe derselben und die Qualität der getroffenen Theile, die Beschaffenheit des Blutes der betreffenden Leiche, sowie die Menge des aus der Wunde ausgetretenen Blutes in Betracht ziehen müssen. Handelt es sich um eine Verletzung grösserer Gefässstämme oder sehr blutreicher Organe, dann wird ausserdem zu erwägen sein, dass eine postmortale Verletzung, auch wenn sie grosse und blutreiche Organe traf, niemals diejenigen Allgemeinerscheinungen bewirken kann, die an Leichen thatsächlich Verbluteter sich ergeben.
Suffusion von Wunden.
Seit jeher wird, und zwar mit vollem Rechte, bezüglich der Diagnose, ob eine Verletzung während des Lebens geschah, auf den Befund von Suffusion unterhalb der betreffenden Verletzung oder in dem Nachbargewebe ein grosser Werth gelegt. Doch ist auch bezüglich dieses Befundes Folgendes zu bemerken.
Zunächst die Thatsache, dass auch bei vital entstandenen Verletzungen stärkere Suffusionen der Nachbarschaft vorzugsweise nur bei contundirten Wunden sich finden, während sie bei Schnitt- oder Stichwunden in geringerem Grade zur Ausbildung gelangen. Bei Wunden letzterer Kategorie ergiesst sich das Blut aus den getrennten Gefässen frei in die Wunde hinein, beziehungsweise aus dieser heraus, imbibirt sich auch, wenn es nach dem Tode mit den durchtrennten Geweben in Verbindung bleibt, in diese, aber es ist begreiflich, dass nur, wenn lockeres Bindegewebe in der Nachbarschaft sich findet, und wenn grössere arterielle Gefässe verletzt waren, die Verhältnisse darnach angethan sein werden, dass das ausgetretene Blut auf weitere Strecken in die Maschen des umgebenden Zellgewebes oder zwischen die Schichten verschiedener Gewebe einzudringen vermag, schon aus dem Grunde, weil das Blut aus den durchtrennten Gefässen in der Richtung des geringsten Widerstandes, also in den Wundspalt, fliessen wird. Waren diese Bedingungen nicht gegeben, so kann es geschehen, dass thatsächlich im Leben entstandene Stichverletzungen, wenn, weil das Blut nach innen sich ergoss, wenig oder kein Blut in der Wunde zurückblieb, mitunter gar keine Reactionserscheinungen darbieten und sich in Folge ihrer Blässe, namentlich in Folge des Fehlens der Sugillation der Nachbarschaft, wie solche verhalten, die erst nach dem Tode entstanden sind. Diese Thatsache wurde schon von Casper und Liman (l. c. II, 140) hervorgehoben und mit Recht bemerkt, dass auch die Schnelligkeit des Todes hierbei eine wesentliche Rolle spiele, insofern, als desto weniger Suffusion sich entwickeln kann, je rascher der Tod erfolgt. Bei penetrirenden Wunden kommt häufig noch das Moment der inneren Verblutung dazu, wodurch der peripheren Wunde gleichsam das Material zur Entstehung der Suffusion entzogen wird. Gleiches geschieht, wenn sofort nach Zufügung einer Verletzung eine andere, mit rapidem Blutverlust verbundene, gesetzt wird. So obducirten wir eine Frau, die von ihrem Manne eingestandenermassen durch zahlreiche bis in’s Gehirn dringende weitklaffende Hiebe mit der Schneide einer Hacke und durch nachfolgendes Halsabschneiden getödtet worden war. Die Kopfwunden zeigten keine Spur von Suffusion und auch die Halswunde, durch welche sämmtliche Halsgefässe getrennt worden waren, war nur unbedeutend suffundirt. Auch Operationswunden sind in der Regel nicht suffundirt.
A. Paltauf („Ueber reactionslose vitale Verletzungen.“ Wr. klin. Wochenschr. 1889, Nr. 37 und 39) hat auf eine bisher unbeachtet gebliebene Ursache des Ausbleibens einer Blutung in die Nachbarschaft peripherer Verletzungen aufmerksam gemacht und mehrere Beispiele dafür angeführt, nämlich auf den Einfluss einer gleichzeitigen Hirnerschütterung und der damit verbundenen intensiven Reizung des grossen Vasomotorencentrums, welcher später Gefäss- und Herzlähmung folgt. „Wir können uns,“ sagt Paltauf, „vorstellen, dass dem Blute nach dem Trauma zuerst durch die Verengerung, ja den Verschluss der Gefässe die Möglichkeit des Ausströmens benommen wird, hernach aber, in Folge der Erweiterung des Strombettes, des mangelnden Druckes und des Versagens des Herzens, der nöthige Druck zum Einströmen in die peripheren Gefässbezirke fehlt.“ Beim Hirndruck, der überdies meist mit Hirnerschütterung verbunden ist, kann Aehnliches durch andauernde Pulsverlangsamung und das stetige Sinken des Blutdruckes veranlasst werden; bei gewissen Formen des Shok durch die plötzliche Herzlähmung und bei traumatischer Lähmung des Splanchnicus durch diese.