Postmortale Bildung und Vergrösserung von Ecchymosen.

An der Leiche kommen in der Regel solche Suffusionen nicht zu Stande, aus dem Grunde, weil in den Theilen gewöhnlich das Material zur Bildung von Sugillationen, das Blut, mangelt und weil auch, selbst wenn dieses vorhanden war, dem sich entleerenden Blute der Druck fehlt, der erforderlich ist, um eine Infiltration des Nachbargewebes mit demselben zu bedingen. Aber es ist klar, dass die zur Bildung einer Suffusion nöthigen Bedingungen mitunter auch an der Leiche gegeben sein können. Schon Engel[264] hat gefunden, dass, wenn man Leichen in Stellungen bringt, bei welchen der Kopf den niedrigst gelegenen Theil bildet, nicht blos intensive Senkungshyperämien in demselben erzeugt werden können, sondern dass es auch, wenn man den Versuch genügend lange fortsetzt, zu Rupturen kleiner Gefässe und dadurch zur Bildung von Sugillationen in der Kopfhaut und zur Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva kommen kann. Auch wir[265] haben auf gewisse subepidermoidale stecknadelkopf- bis hanfkorngrosse Extravasate aufmerksam gemacht, die an den unteren Extremitäten von Erhängten ziemlich häufig gefunden werden, wenn diese lange am Stricke geblieben waren und entweder aus kleinen, vital gebildeten Ecchymosen durch Nachsickerung des Blutes oder dadurch entstehen, dass die Hautcapillaren schliesslich unter dem Drucke der sich von oben herabsenkenden Blutsäule bersten. Dieser Vorgang, insbesondere die Vergrösserung vital entstandener kleinerer Ecchymosen durch agonale oder postmortale Nachsickerung des Blutes, ist aber auch bei anderen Körperlagen, z. B. bei der Rücken-, Bauch- oder Seitenlage, an den am tiefsten und zugleich frei liegenden Hautstellen eine durchaus nicht seltene Erscheinung und lässt sich auch an tiefgelegenen Schleimhäuten und in den betreffenden Partien des subcutanen und anderweitigen Zellgewebes beobachten. Besonders instructiv, weil in ihrer Provenienz unverkennbar, sieht man die Erscheinung an vielen Leichen von Personen, die plötzlich unter Erstickungssymptomen gestorben und längere Zeit mit dem ganzen Körper oder auch nur mit dem Kopfe auf der einen Seite liegen geblieben sind. In den typischen Fällen ist die nach aufwärts gelegene Gesichtshälfte blass, die andere livid durch bis linsengrosse Ecchymosen gefleckt, die Conjunctiva auf ersterer Seite schwach injicirt, mit den gewöhnlichen punktförmigen bis stecknadelkopfgrossen Ecchymosen, auf der anderen aber stark und dicht injicirt mit bis bohnengrossen (nicht etwa blos durch Imbibition vergrösserten) Ecchymosen und bei Abnahme der Schädeldecken finden sich diese bedeutend blutreicher auf der lividen Seite als auf der anderen und die lockeren Zellgewebsschichten, selbst jene unter der Scheide des Schläfemuskels, sind mit Blutaustritten durchsetzt, welche linsen- bis bohnengross sein können. Noch auffälliger ist das Bild in Fällen, wo die Leiche längere Zeit am Bauche oder gar mit herabhängendem Oberkörper liegen geblieben war, und kann dann die hochgradige livide, mit Dunsung verbundene Färbung der Haut des Gesichtes, Vorderhalses und Brustkorbes, sowie das Auftreten zahlreicher und grösserer Ecchymosen in und unter der Haut und selbst in den tiefer gelegenen Zellgewebsschichten, z. B. des Vorderhalses, zu fatalen Täuschungen führen, namentlich insoferne, als an gewaltsame Erstickung, besonders durch Erwürgen oder Erdrosseln, gedacht werden kann, obgleich nur ein natürlicher Tod vorliegt.

Diesen Beobachtungen zufolge lässt sich erwarten, erstens, dass auch traumatisch unmittelbar vor dem Tode entstandene Extravasate sich postmortal bei entsprechender Lage durch Nachsickerung des Blutes vergrössern können und zweitens, dass auch nach postmortalen Verletzungen Extravasate sich bilden werden, wenn die verletzten Gefässe flüssiges Blut enthielten und die Leiche in eine solche Stellung gebracht wurde, bei welcher die verletzte Stelle, ohne einen Druck zu erleiden, nach abwärts zu liegen kam. In der That gelang es uns bei Hunden, die durch Erstickung getödtet wurden, durch selbst mehrere (2–4) Stunden nach dem Tode erzeugte Verletzungen der Kopfhaut durch Hammerschläge, noch mehr durch Einschlagen des Schädels, ausgebreitete Suffusionen der weichen Schädeldecke zu erhalten, wenn das Thier nach der Zufügung der postmortalen Verletzung bei den Füssen aufgehängt und in dieser Stellung mehrere Stunden belassen worden war. Ebenso konnten wir die Entstehung ausgebreiteter intra- und extrameningealer Extravasate post mortem und sogar von capillären Blutungen im Gehirne selbst beobachten, welche das bekannte Bild der Contusio cerebri darboten und, wie diese, vorzugsweise an der Spitze der Stirn- und Schläfelappen zu Stande kam. Modificirten wir aber den Versuch dahin, dass wir der Thierleiche mit einem Hammer die Knochen der unteren Extremitäten zerbrachen und die Leiche beim Halse aufhingen, so vermochten wir ausgebreitete Suffusionen in der Nachbarschaft der zertrümmerten Knochen und an den Knochenenden selbst zu constatiren, woraus folgt, dass wir nicht unbedingt berechtigt sind, blos aus dem Befunde einer Suffusion eine Verletzung für eine während des Lebens entstandene zu erklären, sondern auch erwägen müssen, ob nicht an der Leiche Bedingungen vorhanden waren, die das Zustandekommen einer postmortalen Suffusion ermöglichten.

Geronnenes Blut.

Seit jeher wurde auf die geronnene Beschaffenheit des Blutes im Bereiche von Verletzungen ein besonderes Gewicht gelegt und dieses Verhalten als für vitale Verletzungen charakteristisch bezeichnet. Wenn man damit sagen wollte, dass das Leichenblut nicht gerinnen könne, so ist dies entschieden unrichtig, da man sich bei Sectionen jeden Augenblick überzeugen kann, wie das in den Gefässen gefundene flüssige Blut, auch Erstickungsblut, nach verhältnissmässig kurzer Zeit gerinnt, wenn es der Luft ausgesetzt bleibt; ebenso kann demnach das aus postmortalen Wunden ausfliessende oder aussickernde Blut gerinnen. Wir haben uns aber bei unseren Versuchen überzeugt, dass auch bei Contusionen und überhaupt bei Verletzungen, bei welchen die Haut nicht durchtrennt wurde, somit das in das Gewebe ausgetretene Blut mit der äusseren Luft nicht in Contact kam, die postmortale Suffusion aus geronnenem Blut bestand, ein Umstand, der, weil die Versuche an erstickten Thieren geschahen, bei denen somit das Blut im Herzen und in den Gefässen flüssig blieb, beweist, dass erst in den Partien, in welche das Blut ausgetreten war, die Bedingung (das Ferment) gesetzt wurde, welche nothwendig ist, um aus den sogenannten Fibringeneratoren (Schmidt) Fibrin zu erzeugen. Dieses stimmt auch mit den Beobachtungen von C. Seydel (Deutsche med. Wochenschr. 1892, Nr. 7), wonach die Gerinnung proportional zu sein scheint mit der Zerstörung, respective Veränderung der Gewebstheile, die mit dem Bluterguss in Berührung kommen. Doch muss bemerkt werden, dass wir bei unseren Versuchen immer nur lockergeronnenes Blut in den postmortalen Suffusionen fanden, niemals aber so feste Gerinnsel, wie sie bei vital erzeugten Extravasaten, wenn auch nicht immer, so doch meistens beobachtet werden. Die eintretende Gerinnung des Blutes in den Maschen der zerrissenen Gewebe ist mit ein Grund, warum der Vergrösserung der Extravasate durch postmortale Nachsickerung des Blutes gewisse Grenzen gesetzt sind.[266] Der gerinnungsbefördernde Einfluss der Luft kann sich bei offenen Wunden auf weite Strecken in den Körper, respective in die Gefässe hinein äussern. So von Wunden der grossen Halsgefässe aus bis in’s Herz. Bei einem kräftigen, wegen Schulterlage durch Decapitation geborenen Kinde fanden wir die Stümpfe suffundirt und in den Sinus der Dura mater und im Herzen geronnenes, sonst überall flüssiges Blut. Auch die gerinnungserregende Wirkung der Herzbeutelflüssigkeit kann sich bei mit dem Pericard communicirenden Verletzungen bemerkbar machen, vielleicht auch bei unverletztem Pericard durch Imbibition, respective Transsudation derselben.

Reactive Schwellung.

Die Schwellung und reactive Hyperämie der Wundränder ist eine Erscheinung, zu deren Zustandekommen immer einige, wenn auch nur ganz kurze Zeit erforderlich ist; sie wird daher in jenen Fällen fehlen, in welchen der Tod sofort nach der Verletzung eingetreten war. Ueberdies kann eine Schwellung der Wundränder auch bei postmortalen Verletzungen entstehen, wenn diese an Stellen liegen, die in Folge von Hypostase succulenter erscheinen. Anderseits kann eine thatsächlich bestandene Schwellung an der Leiche verschwinden, theils durch Verdunstung, theils durch Senkung des Blutes und sonstiger Flüssigkeiten in die abwärtigen Theile, wie es ja bekannt ist, dass auch andere, namentlich ödematöse Schwellungen, die schon vor dem Tode bestanden, nach demselben durch Hypostase aus nach aufwärts gelegenen Hautstellen sich verlieren oder mindestens stark an Intensität abnehmen. Eine seröse Infiltration in der Umgebung von Blutextravasaten ist keineswegs ohne Weiteres als reactives Oedem aufzufassen, welches ein längeres Ueberleben der Verletzung voraussetzt, denn eine solche Infiltration kann sich auch bei unmittelbar vor dem Tode entstandenen Extravasaten finden und rührt nicht, wie Lesser („Ueber Lymphorrhagien in der Umgebung unmittelbar oder kurz vor dem Tode erlittener Verletzungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 1), sowie M. Lavallée und Köhler („Décollement traumatique.“ Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 44) meinten, von Lymphorrhagien her, sondern werden, wie wir bereits in der letzten Auflage dieses Buches andeuteten und wie von A. Paltauf („Ueber das falsche Lymphextravasat.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 23) experimentell nachgewiesen und Drews (Berliner Diss. 1893) bestätigen konnte, durch den Gerinnungsvorgang im extravasirten Blute und Trennung des Blutserums vom Blutkuchen veranlasst.

Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass die Unterscheidung vitaler von postmortalen Verletzungen und umgekehrt mitunter selbst an frischen Leichen recht schwierig werden kann und eine genaue Berücksichtigung aller erwähnten Verhältnisse erfordert, namentlich auch die Prüfung, ob sich, wie bei postmortalen Verletzungen gewöhnlich. das Blut leicht abspülen lässt oder nicht.

Faule Leichen.

Noch schwieriger kann sich die Unterscheidung gestalten an faulen oder anderweitig, z. B. durch Verbrennung, Zerstücklung u. s. w. veränderten Leichen. Insbesondere werden die Schwierigkeiten bei faulen Leichen, namentlich faulen Wasserleichen, grösser, da bei diesen einestheils die sogenannten Imbibitions-Erscheinungen Suffusionen vortäuschen, anderseits aber in Folge der Fäulniss, eventuell Auswässerung, auch wirklich bestandene Extravasate geronnenen Blutes unkenntlich gemacht werden können, wozu noch der Umstand kommt, dass gerade an verletzten und gequetschten Stellen sowohl die Fäulniss, als auch (bei Wasserleichen) die Auswässerung früher zu beginnen und rascher zu verlaufen pflegt als an anderen. Es ergibt sich aber eben aus dieser Thatsache, dass, wenn wir bei einer Leiche trotz des hochgradig faulen, respective macerirten Zustandes derselben in der Umgebung einer Verletzung einer Suffusion von geronnenem Blut begegnen, wir schon aus diesem Befunde berechtigt sind, auf vitalen Ursprung der Verletzung zu schliessen, da, wenn die Verletzung der schon faulen Leiche zugefügt worden wäre, Gerinnungen nicht entstehen konnten, wenn dieselbe aber noch an der frischen Leiche entstand, die Gerinnungen weicher gewesen und daher der Verflüssigung durch Fäulniss leichter unterlegen wären.