Ein Bauer, notorischer Trinker, war in seinem eigenen Keller mit durchschnittenem Halse todt aufgefunden worden. Es fand sich am Halse eine 2 Cm. unter dem linken Ohrläppchen beginnende, schief nach rechts und abwärts über die Mittellinie des Halses verlaufende 13 Cm. lange Schnittwunde, welche den linken Kopfnicker, die linke Carotis und die ersten Knorpelringe der Luftröhre durchtrennt hatte. Ausserdem fanden sich 2 je 10 Cm. lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunden auf der rechten Wange, welche unweit vom rechten Nasenflügel begannen und mit einander parallel schief zum rechten Unterkieferwinkel sich herabgezogen, und überdies zwischen sich eine dritte, blos die Epidermis durchdringende linienförmige Schnittwunde enthielten. Diese Wunden, sowie der Umstand, dass das neben der Leiche gefundene Rasirmesser nicht dem Verstorbenen, sondern einem Nachbar desselben gehörte, hatte den Verdacht erregt, dass nicht Selbstmord, sondern Mord vorliege.

Wir erklärten in unserem Gutachten, dass der Betreffende zunächst an Verblutung in Folge der grossen Schnittwunde am Halse gestorben sei, und dass letztere zufolge ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit ganz wohl von dem Verstorbenen sich selbst beigebracht worden sein konnte. Bezüglich der Schnittwunden an der rechten Wange äusserten wir uns, dass zwar ihr Sitz an einer Stelle, die auch von einem Laien nicht als lebenswichtige Organe enthaltend angesehen wird, allerdings eigenthümlich sei, aber der Annahme eines Selbstmordes nicht widerspreche, da sich dieser Befund dadurch erklären lasse, dass die betreffenden Wunden erst nach Zufügung jener am Halse und in der durch das Hervorstürzen des Blutes und die Gemüthsaufregung verursachten Verwirrung, die eine sichere Schnittführung nicht gestattete, von dem Verstorbenen erzeugt wurden, was umso leichter geschehen konnte, als in Folge der vollkommenen Durchschneidung des linken Kopfnickers der Kopf nach links gedreht und dadurch die rechte Wange in die Schnittrichtung gefallen sein konnte. Da ferner alle Schnitte an der Wange parallel verliefen und die gleiche Richtung zeigten, wie der tödtliche Schnitt am Halse, auch keine Spur einer geleisteten Gegenwehr bei dem grossen und noch rüstigen Manne gefunden wurde und für die Annahme, dass er damals berauscht oder anderweitig bewusstlos gewesen wäre, kein Grund vorlag, so gaben wir schliesslich unser Gutachten dahin ab, dass der Befund an der Leiche des Untersuchten der auch durch die Umstände nicht widerlegten Annahme, dass er einen Selbstmord begangen habe, nicht widerspreche.

Handlungsfähigkeit.

In gleicher Weise wie weitere Halswunden, können sich Selbstmörder, nachdem sie sich einen Schnitt in den Hals beigebracht haben, auch andere Wunden beibringen; so insbesondere Schnitte in die Ellbogen- und Handgelenke, eine Combination, die verhältnissmässig häufig sich ergibt und in der Regel schon für sich allein den Fall als Selbstmord erscheinen lässt. Häufiger ist es jedoch, dass, nachdem der Selbstmord früher auf eine andere Weise versucht worden, aber misslungen war, jener durch Halsabschneiden ausgeführt wird. So haben wir zweimal die Leichen von Selbstmördern mit durchschnittenem Halse obducirt, die sich früher durch einen Schuss, und zwar beidesmal in den Mund, zu entleiben versucht hatten, ohne dass sie mehr als eine Zertrümmerung des Gaumens erzeugt hätten. In einem dritten Falle war ein Strangulationsversuch und in einem vierten ein Stich in die Leber vorausgegangen. Ebenso folgt aus dem Gesagten, dass derartige Selbstmörder keineswegs an derselben Stelle zusammenstürzen müssen, wo sie sich die Halswunden beigebracht haben, und es kann selbst dann nicht die Möglichkeit einer stattgefundenen Locomotion ganz geleugnet werden, wenn die tiefen Halsgefässe verletzt worden waren, besonders wenn nicht beide Carotiden, sondern nur eine getroffen worden war.

In dem oben angeführten Falle mit der Schnittwunde an der Wange war der Todte 14 Schritte von einem mit Blut bespritzten Fasse liegend aufgefunden worden, und es wurde uns deshalb die Frage vorgelegt, ob der Untersuchte, nachdem er sich die Halswunde beigebracht, noch 14 Schritte weit gehen konnte. Wir erklärten, dass diese Möglichkeit umsomehr zugegeben werden muss, als nur die eine Carotis verletzt, und zwar vollkommen durchschnitten war, so dass sie sich retrahiren und dadurch die Verblutung verzögert werden konnte, wobei wir auch erwähnten, dass diese Schritte kaum in langsamen, sondern im schnellen Tempo und offenbar in der Absicht, um zur Kellerthüre zu gelangen, zurückgelegt worden sein mochten.

Was Individuen mit durchschnittenem Halse mitunter noch leisten können, beweist der von Amos (Fischer, Verletzungen des Halses, pag. 72) mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau nach Durchschneidung der Carotis und Jugularis auf einer Seite noch 23 Yards weit zu gehen vermochte und jener von Rust (Albert, Lehrb. der Chirurgie. I, 479) erwähnte: Ein Tischler hatte sich im freien Felde mit einem Rasirmesser den Hals durchschnitten. Von Reue gequält, warf er das Messer weg, kroch in einen Schupfen und blieb dort bei grosser Kälte über Tag und Nacht. Den folgenden Tag begibt er sich in die Stadt zurück, sinkt dort zusammen, wird in eine chirurgische Officin gebracht, wo man ihn für betrunken hält und nach Hause führen lässt. Dort erst wird die Wunde am Halse entdeckt und der Verletzte in’s Spital gebracht, woselbst er erst nach 14 Tagen starb. Die Section ergab, dass sowohl Larynx wie auch der Pharynx bis auf die Körper der Wirbelsäule durchschnitten waren. Trotzdem hatte der Mann einen weiten Weg zurückgelegt und war sogar in einer chirurgischen Officin gewesen, ohne dass man eine Ahnung hatte, welche Verletzung das Halstuch barg.

Mehrere Fälle, in denen trotz solcher tiefer Verletzungen nur ganz unerhebliche Blutung eingetreten war, werden von Güterbock (l. c. 31) angeführt. Wir glauben, dass hierbei besonders das je nach der Grösse der Schilddrüse ungemein variirende Caliber der Art. und Vena thyreoidea superior von Einfluss sein dürfte.

Mord durch Halsabschneiden.

Mord durch Halsdurchschneidung ist kein besonders seltenes Vorkommniss. Am leichtesten ist derselbe bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen ausführbar, und es ist begreiflich, dass in solchen Fällen selten Zeichen der Gegenwehr oder andere anatomische Anhaltspunkte für die Diagnose der durch einen Anderen bewirkten Tödtung sich ergeben werden. Am wenigsten wird die Richtung der Wunde am Halse Aufschluss geben, da dieselbe sich ebenso gestalten kann wie beim Selbstmorde, namentlich wenn der Mörder hinter dem Kopfe der schlafenden Person steht und das Messer mit der rechten Hand führt. Doch kann im Allgemeinen eher eine vollkommen quere und nach beiden Seiten zu symmetrische Wunde entstehen als bei einem Selbstmorde. Auch gelingt einer fremden Hand das Durchschneiden sämmtlicher Weichtheile des Vorderhalses mit einem Zuge bis auf die Wirbelsäule entschieden leichter als der eigenen. Eventuelle Schnitte in der Wirbelsäule können, wenn sie tief sind und zu ihrer Entstehung eine Kraft voraussetzen, die bei einem Selbstmörder nicht angenommen werden kann, für Mord sprechen.

In dem oben erwähnten Falle des ermordeten Briefträgers waren sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses und links beide Gefässe, rechterseits nur die Carotis durchschnitten, und der Schnitt war zwischen den linken Querfortsätzen des dritten und vierten Halswirbels bis in den Canal für die Art. vertebr. sin. eingedrungen, ohne jedoch diese zu verletzen. Einen ganz gleichen Befund ergab die Leiche einer durch mehrere Halsschnittwunden ermordeten Frau, jedoch auf der rechten Seite (sie war im Stehen überfallen worden) und ausserdem den Umstand, dass blos die Vena jugularis interna und der N. vagus durchschnitten, von der Carotis aber blos die Adventitia angeschnitten war, obgleich die Carotis mit der Hälfte ihrer Breite das innere Ende des Schnittes bedeckte, der sich in der Wirbelsäule befand. Letztere Thatsache lässt sich daraus erklären, dass der Kopf im Momente der Schnittführung gegen die entgegengesetzte Seite gedreht gewesen sein musste, wodurch die betreffende Carotis mehr nach innen zu liegen kam und von dem über die rechte Halsseite geführten Schnitte nur tangirt wurde. — Von drei Kindern, welche ein Alkoholiker theils durch Hackenhiebe, theils durch Halsdurchschneiden getödtet hatte, zeigten zwei eine vollkommen durchschnittene Wirbelsäule, so dass der Kopf nur an der Nackenhaut hing, das eine Kind überdies einen tiefen Querschnitt in der Hinterhauptschuppe unmittelbar hinter dem Foramen occipitale!