Auch bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen begnügt sich der Mörder nicht immer mit einem einzigen Schnitt, sondern führt nicht selten einen zweiten oder dritten, die jedoch meist in die Wunde selbst fallen, ähnlich wie dies auch Schächter zu thun pflegen, so dass in diesem Falle nur eine einzige Wunde vorhanden zu sein scheint, in deren Grunde jedoch die wiederholte Schnittführung sich erkennen lassen kann.

Die Ermordung wachender und wehrfähiger Personen ist ungleich schwieriger ausführbar; von vorne wohl nur unter besonderen Verhältnissen[279], eher dagegen, wenn der Thäter hinter dem Opfer steht und unerwartet von hinten den Schnitt führt, wodurch dieser, wie in unserem unten angeführten Falle, so weit nach rechts fallen kann, dass schon dadurch die Einwirkung einer fremden Hand und die Stellung des Thäters erkannt werden kann.

Es ist jedoch zu bemerken, dass Fälle vorkommen, in welchen auch Selbstmörder sich nicht in „typischer“ Weise den Hals durchschneiden, sondern den Schnitt seitwärts am Halse direct auf die grossen Halsgefässe zu führen, so dass der Schnitt wenig oder gar nicht über die Mittellinie des Vorderhalses hinüber reicht. Wir haben sogar einen Kellner obducirt, der sich beiderseits fast symmetrisch eine solche Wunde beigebracht hatte, zwischen deren inneren Enden die Kehlkopfpartie ganz intact geblieben war. Links war die Vorderwand der Vena jugularis interna, rechts nur Aeste der Art. und Vena thyreoidea superior durchschnitten. Es ist nicht unmöglich, dass bei einer derartigen Schnittführung der Selbstmörder bis zu der betreffenden Art. vertebralis gelangen und diese verletzen kann. Von Lacassagne und Jobert (Les Gauchers. Lyon 1855) wird ein solcher Fall erwähnt, wo allerdings die Verletzung mehr eine Stich- als eine Schnittwunde gewesen zu sein scheint. Der Mann war ein Linkshänder und hielt, als seine Leiche gefunden wurde, das Messer noch in der (linken) Hand. Die Wunde selbst sass rechts. Flintzer (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXIV, pag. 189) berichtet sogar über einen kaum glaublichen Fall von Selbstmord, wo der Schnitt im Nacken (!) sass, 12 Cm. lang war, die Articulatio atlanto-occipitalis eröffnet und das Rückenmark durchschnitten hatte (!!). Es lag somit, sagt Flintzer, eine halbe Decapitation vor. Am Rande des linken Unterkiefers fand sich eine seichte, von oben nach unten ziehende Incision. Die Leiche war in einer von Innen verschlossenen Bodenkammer gefunden worden, mit dem Messer in der Hand. Merkwürdig war auch der Befund bei einem 60jährigen, von uns im März 1888 secirten Manne, welcher sich mit zwei (!) gleichzeitig angesetzten Rasirmessern den Hals durchschnitten hatte. Es fand sich beiderseits symmetrisch eine klaffende Wunde, die beide in der Mittellinie des Nackens, 1 respective 1½ Querfinger unter der Haarwuchsgrenze begannen. Die rechte, höher gelegene, zog sich bis zum hinteren Rand des Kopfnickers, durchtrennte die ganze seitliche Halsmusculatur bis zu den Querfortsätzen der Wirbelsäule und die Vena jugularis zur Hälfte. Die linke erstreckte sich bis zur Mitte des hinteren Randes des Schildknorpels und durchschnitt hinten die ganze Musculatur, vorn aber nur die Haut und den hinteren Rand des Kopfnickers ohne Verletzung der tiefen Gefässe. Innerlich ergaben sich geheilte Contusionen und senile Atrophie des Gehirns, sowie hochgradige Atheromatose.

Eine solche That kann nicht gut ohne Widerstand von Seite der angegriffenen Person geschehen, welcher wieder das Zurückbleiben von Spuren derselben erwarten lässt.

Da in einem solchen Falle die angegriffene Person instinctiv dem Angreifer in die Arme, beziehungsweise in das Messer fällt, so können Schnittwunden an den Händen, insbesondere an der Innenfläche der Finger oder Hohlhände als Zeichen geleisteter Gegenwehr zurückbleiben, deren Befund, da er bei einem Selbstmorde kaum vorkommt, für sich allein sofort die Natur des Falles in’s Klare stellt.[280] Wir begegnen dann in der Regel auch am Halse mehreren Schnittwunden und deren Lage (in einem unserer Fälle auch im Nacken) und ungleichmässige Richtung kann ebenfalls die Einwirkung fremder Hand errathen lassen.

Wir hatten Gelegenheit, zwei solche Fälle zu beobachten. Der erste Fall betraf ein 29jähriges Freudenmädchen, welches eines Abends blutend und halb bewusstlos in einem öffentlichen Garten gefunden wurde. Bei der Untersuchung im Spitale fand sich in der vorderen Halsgegend eine 4½ Zoll lange Schnittwunde, die links unter dem Ohre begann und schief über den Kehlkopf zum Innenrande des rechten Kopfnickers zog und blos die Brustbein-Zungenbeinmuskeln blosslegte; dann unter dem rechten Unterkieferwinkel eine 1 Zoll lange, bis in den Pharynx dringende, stark blutende Stichwunde, ferner zwischen Zungenbein und Kehlkopf eine 1½ Zoll lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunde und endlich an beiden Händen zahlreiche, schief über die Innenseite der Finger hinwegziehende oberflächliche Schnittwunden. Dass hier ein Mordversuch vorlag, war klar, und die Verletzte gab auch an, von einem ihr ganz Unbekannten unmittelbar nach dem Coitus ohne alle Ursache auf die erwähnte Weise verletzt worden zu sein und blieb auch bei dieser Aussage, obgleich die sonderbaren Umstände des Falles keinen Zweifel darüber übrig liessen, dass ihr der Thäter durchaus nicht fremd gewesen war. Die Heilung erfolgte. Die Person, welche bereits früher Zeichen der Geistesstörung dargeboten hatte, verfiel später in ausgesprochene Geisteskrankheit.

In einem zweiten Falle wurde eine rüstige 45jährige Frau in ihrer Wohnung von einem Manne überfallen und ermordet. Es fand sich eine 10 Cm. lange, bis in den Wirbelsäule-Arteriencanal dringende horizontale Schnittwunde an der rechten Halsseite, welche die Vena jugularis int. und den Vagus durchtrennt, die Carotis aber blos angeschnitten hatte; ferner eine Schnittwunde, die vom linken Unterkieferwinkel schräg nach rechts und unten über das Ligam. conoideum verlief, dieses eröffnend, dann eine nach unten abgeschrägte 5 Cm. lange Schnittwunde, entlang dem rechten Unterkiefer bis auf den Knochen dringend und weiter je eine kleine scharfrandige lappige Ablösung der obersten Hautschichten an beiden Unterkiefern. Die Kuppe des linken Zeigefingers war bis auf den Knochen vollständig und in einer Ebene schief abgekappt und in der linken Handfläche befand sich eine geradlinige, blos die Haut durchdringende Schnittwunde, welche vom unteren Theile des Ulnarrandes schief gegen die Wurzel des linken Zeigefingers verlief, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass dieselbe, ebenso wie die Abkappung der Kuppe des linken Zeigefingers, durch das Greifen gegen das Messer des Thäters entstanden war. — Aehnliche Fälle werden von Taylor (l. c. I, pag. 492) beschrieben und abgebildet.

In einzelnen Fällen ist das Verhalten der Blutspuren an der betreffenden Leiche geeignet, Anhaltspunkte für die Unterscheidung, ob Selbstmord oder Mord vorliegt, zu bieten. So ist es begreiflich, dass, wenn der Hals durchschnitten wurde, während eine Person lag, was, wie oben erwähnt, beim Selbstmord nicht leicht vorkommt, das ausströmende Blut vorzugsweise zu einer oder zu beiden Seiten des Halses herabfliessen und auf der Unterlage sich verbreiten wird, während, wenn die Schnittwunden zugefügt wurden, als das Individuum stand oder sass, zu erwarten steht, dass das Blut nach abwärts, besonders über die Vorderfläche des Körpers, herabströmen werde. Doch ist zu beachten einestheils, dass eine Person, der im Liegen der Hals durchschnitten wurde, sich unter Umständen noch aufrichten kann, worauf das Blut auch über die Vorderfläche des Körpers herabfliesst, und dass umgekehrt Jemand, der sich z. B. im Bette sitzend den Hals durchschnitten hatte, sofort zurücksinken kann, worauf wieder die Hauptmasse des Blutes sich in derselben Richtung ergiesst, wie wenn das Halsdurchschneiden im Liegen geschehen wäre.

Auch die Besudlung der Hände der betreffenden Leiche mit Blut ist zu beachten. Findet sich z. B. die Hand, mit welcher, wenn ein Selbstmord vorläge, die betreffende Halswunde erzeugt worden sein musste, von Blut gänzlich frei, so ist der Fall schon durch diesen Umstand in hohem Grade verdächtig; denn es ist nicht gut denkbar, ausser wenn das Messer, insbesondere sein Griff, sehr lang war, dass die betreffende Hand während der Zufügung einer tödtlichen Wunde vollkommen blutfrei geblieben sein sollte, und zwar desto weniger, je grössere Gefässe verletzt worden sind; ganz auszuschliessen ist diese Möglichkeit aber nur dann, wenn mehrere tiefe Schnitte sich finden, da in einem solchen Falle die Hand der blutenden Stelle mehrmals genähert worden sein musste. Andererseits ist es begreiflich, dass auch bei thatsächlichem Mord die Hände des Opfers blutig sein können, sowohl in Folge der Gegenwehr, und dann in der Regel mit Wunden an den Fingern oder Hohlhänden verbunden, als auch in Folge des instinctiven Zugreifens an den verletzten Hals, und endlich einfach dadurch, dass die Hände nachträglich mit dem Blute in Berührung kamen, in welchem liegend die Leiche in der Regel gefunden wird. So fanden sich bei dem oben erwähnten Briefträger beide Hände über und über mit Blut besudelt, obwohl die Halswunde dem bereits durch einen Schuss gegen den Kopf Betäubten und auf dem Boden Liegenden beigebracht worden war.

Von anderen am Orte der That möglicherweise sich ergebenden Blutspuren werden wir später sprechen.