Kommen Haare zur gerichtsärztlichen Untersuchung, so handelt es sich zunächst um Beantwortung der Frage, ob Menschen- oder Thierhaare vorliegen? Denn es ist begreiflich, dass, wenn die betreffenden Haare als Menschenhaare erkannt werden, dadurch ein ebenso gravirendes Moment geliefert wird, wie im Gegentheil ein entlastendes, wenn diese sich als von einem Thiere herrührend herausstellen.
Ollivier (Oesterlen, l. c. 6) führte 1838 vor Gericht den Beweis, dass Haare an dem Beile eines des Mordes Verdächtigen keine Menschenhaare, sondern Thierhaare waren; dagegen wurden in einem anderen Falle an einem Hammer klebende Haare als Menschenhaare erkannt, obgleich man sie anfangs, da der Hammer auf einem Ziegenfell gelegen war, für Ziegenhaare gehalten hatte. — In einem Nothzuchtsfalle wurden uns zwei Haare übergeben, die die Mutter des angeblich genothzüchtigten Kindes am Hemde desselben gefunden hatte und für die Schamhaare des Mannes hielt, während sich dieselben bei der mikroskopischen Untersuchung als Thierhaare, höchst wahrscheinlich Hundshaare, herausstellten. — Unlängst wurde uns eine Hacke eingesendet, um zu constatiren, ob die daran befindlichen Flecken von Menschen- oder von Hasenblut herrühren. Der eines Mordversuches Beschuldigte hatte nämlich angegeben, er habe auf dem Felde einen todten Hasen gefunden und denselben, nachdem er den Balg abgezogen, mit der Hacke zerstückt, wobei die Blutflecke entstanden. Die mikroskopische Untersuchung ergab Blutkörperchen, die entschieden kleiner waren, als die menschlichen, so dass die Möglichkeit zugegeben werden musste, dass die Blutspuren von Hasenblut herrühren können. Entscheidend wäre aber erst das Auffinden der charakteristischen Hasenhaare an der Hacke gewesen, die sich aber trotz sorgfältiger Nachschau nirgends ergaben.
Menschliche Haare.
Unterziehen wir ein menschliches Haar (Kopfhaar) der mikroskopischen Untersuchung, so sind wir in der Regel im Stande, am Haarschaft drei Schichten zu unterscheiden: die Cuticula, die Rindensubstanz und die Marksubstanz. Die Cuticula oder das Oberhäutchen wird gebildet durch dachziegelförmig übereinanderliegende, äusserst feine Epidermisschuppen, welche, wenn sie mit ihren Spitzen etwas vom Schafte abstehen, diesem ein etwas gezähntes Aussehen geben. Da die Schuppen mit ihren abgerundeten Spitzen alle gegen das freie Ende des Haares gerichtet sind, so besitzen wir darin einen ausgezeichneten Anhaltspunkt, um vorkommenden Falles das periphere Ende eines Haares vom centralen zu unterscheiden. Die Rinden- oder Corticalsubstanz bildet die Haupt- und häufig die einzige Masse des menschlichen Haarschaftes. Sie besteht aus einem System langgestreckter, innig vereinter Hornzellen, die dem Haarschaft ein der Länge nach gestricheltes Aussehen geben, und zeigt je nach dem individuellen Colorit des betreffenden Haares eine verschiedene diffuse und meist gleichmässige Färbung, ausserdem besonders bei trockenen Haaren verschiedene Spalträume, die mit Luft gefüllt sind. Die Marksubstanz präsentirt sich, wenn gut entwickelt, entweder ohne weiters oder nach Behandlung mit aufhellenden Mitteln, wozu sich insbesondere verdünnte Salpetersäure eignet, als dunkler, ⅕–¼ der ganzen Haarbreite einnehmender, in der Regel aber ungleich dicker und mehr weniger unterbrochener Axenstrang, der meist vollkommen central gelegen ist. Die Marksubstanz bildet keinen constanten Bestandtheil des Haarschaftes, vielmehr fehlt sie ungemein häufig oder ist nur partiell entwickelt. Das Verhältniss der markhältigen zu den marklosen Haaren ist bei verschiedenen Individuen ein verschiedenes. Wie es scheint, überwiegen bei dunklen Haaren die markhältigen, während bei blonden das Umgekehrte der Fall ist. Constant fehlt die Marksubstanz bei den Wollhaaren und wahrscheinlich bei allen Haaren, die das neugeborene Kind zur Welt bringt.[304] Die Marksubstanz besteht aus winzigen Zellen, die an älteren Haaren Luft enthalten, wodurch dieselbe ein feinkörniges Aussehen und jene dunkle Farbe erhält, die man bis in die neueste Zeit irrthümlich als von Pigment herrührend gehalten, und davon die jeweilige Farbe des betreffenden Haares abgeleitet hat, während letztere nur durch die diffuse Pigmentirung der Rindensubstanz veranlasst wird.
Thierhaare.
Bei den Thierhaaren[305] begegnen wir im Allgemeinen denselben drei Schichten, die den menschlichen Haarschaft zusammensetzen; dieselben zeigen jedoch in ihrem Verhalten solche Unterschiede, dass es in der Regel gelingt, ein Thierhaar sofort als solches zu erkennen. Schon die Cuticula zeigt insofern Verschiedenheiten, als sie bei den meisten Thierhaaren in Folge ihrer absolut und relativ grösseren Zellen weit deutlicher hervortritt und der Oberfläche des Haares ein mitunter charakteristisches Aussehen verleiht, wie z. B. insbesondere die Schafwolle durch die grossen Zellen der Cuticula und die dadurch auffallend wellenförmige Zeichnung ihrer Oberfläche leicht zu erkennen ist ([Fig. 79], 4 und 5). Bei gewissen Thierhaaren stehen die Spitzen der Cuticulaschuppen stark vom Haarschaft ab und geben dadurch dem Haare ein auffallend gezähntes oder sägeförmiges und selbst, wie u. A. bei den Fledermäusen, ein gefiedertes Aussehen ([Fig. 79], 2).
Unterscheidung der Thier- und Menschenhaare.
Was die anderen Theile des Haarschaftes betrifft, so fällt zunächst das, jenem beim Menschenhaare ganz entgegengesetzte Massenverhältniss zwischen Rinden- und Marksubstanz in die Augen. Während beim menschlichen Haar die Corticalsubstanz die Hauptmasse des Haarschaftes bildet und die Marksubstanz nur einen dünnen, häufig gänzlich oder theilweise fehlenden Axenstrang darstellt, sehen wir bei den Thierhaaren als Regel, dass die grösste Masse des Haarschaftes von der ungewöhnlich breiten Marksubstanz eingenommen wird, während die Rindensubstanz nur eine dünne Schichte bildet und häufig sich auf einen saumartigen, meist wie hyalinen Streifen reducirt. Die Prävalenz des Markes zeigt sich besonders am eigentlichen Haarschaft, während gegen die Spitze zu die Rindensubstanz in dem Masse vorwiegt, als die Marksubstanz sich verdünnt und schliesslich noch vor dem Haarende vollkommen verschwindet.
Fig. 79.