Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.

Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.

Bei der forensischen Beurtheilung der Schädelverletzungen ist ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten, dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt, zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird, warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort, sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.

Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst, resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird. Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.) betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten, obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen, aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.

Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.

C. Emmert („Ueber die nächsten Folgen schwerer Schädelverletzungen.“ Friedreich’s Bl. 1884, pag. 241) hat über solche Fälle geschrieben. Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, 1) berichtet über einen Mann, der Morgens in einer 180 Cm. tiefen gemauerten Grube, in welche er Nachts wahrscheinlich im berauschten Zustande gefallen war, herumgehend getroffen wurde, sich auf erfolgtes Anrufen selbst herausschwang, wie ein Betrunkener taumelte und, nach Hause geführt, noch am selben Tage starb, bei dessen Obduction eine vom rechten Seitenwandbein durch das rechte Schläfebein bis zum Türkensattel ziehende Fissur, ein Einriss am linken Schläfelappen mit starkem Intermeningealextravasat, Fractur der vierten bis siebenten Rippe und eine kleine Ruptur der rechten Niere sich ergab. Jaumes (Montpellier méd. 1885, pag. 523) erzählt von einem 30jährigen Manne, der um 6 Uhr Abends einen Schlag auf die linke Schläfe mit einem Steine erlitten hatte, ohne das Bewusstsein zu verlieren nach Hause gegangen war, dort mit seiner Familie genachtmahlt und sich dann in’s Theater begeben hatte, wo er bis 11 Uhr blieb und, nach Hause zurückgekehrt, erst um 2 Uhr zu klagen anfing und um 4 Uhr Morgens starb, an dessen Leiche eine mit Depression verbundene Fractur der linken Schläfeschuppe, Verletzung eines Astes der Art. meningea media mit grossem Extravasat zwischen Knochen und Dura und eine, 1 Frank grosse Contusion der Rinde am linken Scheitel gefunden wurde. Wir selbst begutachteten mehrere analoge Fälle, darunter einen, der eine Frau betraf, die in betrunkenem Zustande von ihrem Manne eine Ohrfeige erhielt, so dass sie hinstürzte und mit dem Kopfe gegen die massive Leiste einer geschlossenen Thüre fiel. Sie blutete sofort aus einer Wunde am Hinterkopfe und war bewusstlos, erholte sich aber, nachdem sie der Mann abgewaschen hatte, war dann noch im Stande, ihre häuslichen Geschäfte zu verrichten, zu nachtmahlen und Branntwein zu trinken und starb plötzlich erst am anderen Morgen, nachdem sie ihrem Manne noch Wasser gebracht hatte. Die Obduction ergab einen mit partieller Splitterung verbundenen Sprung des Schädels, der sich von der Mitte der Hinterhauptsschuppe in das rechte Scheitelbein erstreckte. Verletzung des Gehirns oder intrameningeales Extravasat soll nicht vorhanden gewesen sein.

Hirnerschütterung.

Die Hauptsymptome der Hirnerschütterung, welche die neue Schule als vasomotorische Neurose auffasst und entweder durch traumatische Reflexparalyse der Hirngefässe (Fischer) oder durch Reizung und consecutive Lähmung des vasomotorischen Centrums (Koch und Filehne) sich erklärt, wobei die plötzliche, in der Richtung der comprimirenden Gewalt erfolgende Bewegung (Verdrängung) der Cerebrospinalflüssigkeit und die dadurch bewirkte mechanische Reizung namentlich des Bodens der vierten Kammer und der sensiblen Corpora restiformia eine wichtige Rolle zu spielen scheint (Duret, Gussenbauer), sind sofortige Bewusstlosigkeit, Coma, auffallend verlangsamter Puls, schwache Respiration, träg reagirende Pupillen und Blässe der Haut. In den meisten Fällen tritt sofort nach dem Insulte Erbrechen ein. Convulsionen sind selten. Die Bewusstlosigkeit kann nur minuten-, aber auch tagelang dauern (in einem Falle von Pirogoff sechs Wochen). Sehr constant ist ferner die zurückbleibende Amnesie.

Die Hirnerschütterung kann für sich allein, d. h. ohne auffällige anatomische Veränderungen bestehen, noch häufiger ist sie mit anderweitigen, wenn auch mitunter nur mikroskopischen Verletzungen des Gehirns, die ebenso wie die Hirnerschütterung als solche, sowie intermeningeale oder cerebrale Hämorrhagien auch ohne Verletzung des Schädels vorkommen können.

Zu ersteren gehören die capillaren Apoplexien in der Hirnsubstanz, die Rokitansky und Willigk nach heftigen Erschütterungen des Kopfes beobachteten, dann die Rhexis cerebri, die wir bereits bei Besprechung der Rupturen erwähnt haben, und ferner die so häufige Contusio cerebri. Den häufigsten Sitz der Contusio cerebri bilden die Stirnlappen, namentlich ihre untere und vordere Partie und die Spitzen und Aussenflächen der Schläfelappen, die Scheitelgegend und die hinteren Enden der Occipitallappen. Sie präsentirt sich in Form meist violett verfärbter, gewöhnlich zu Gruppen gestellter Stellen, an welchen die Rindensubstanz erweicht und von zahlreichen grösseren und kleineren punktförmigen Blutaustritten durchsetzt ist. Nach Duret ist die Wand und Umgebung der vierten Hirnkammer ein häufiger Sitz von traumatischen Hämorrhagien, weil bei plötzlichen Erschütterungen des Kopfes die Ventrikelflüssigkeit vorzugsweise gegen diese Partien hingedrängt wird. Auch die gewöhnliche Contusio cerebri entsteht sehr häufig durch Contrecoup und findet sich namentlich sehr gewöhnlich an jenen der Gewalteinwirkung entgegengesetzten Stellen. Bemerkenswerth ist die von Bollinger („Ueber traumatische Spätapoplexie.“ Festschrift zu Virchow’s 70. Geburtstag. II. Bd., pag. 233) gemachte Beobachtung von Erweichungsnecrosen in der Gegend des Aquaeductus Sylvii und am Boden der vierten Kammer nach Hirnerschütterung, welche Erweichungen nachträglich zu Apoplexien führen können. In einem Falle trat letztere am 32., in einem zweiten Falle erst am 52. Tage ein.