In Fissuren eingeklemmte Haare.
Dass selbst haarfeine Fissuren im Momente ihrer Entstehung bedeutend klaffen müssen, beweisen die Haare, die man nicht selten in ihnen eingeklemmt findet. In den bogenförmigen Fissuren der sub [Fig. 86] abgebildeten Lochfractur waren zahlreiche Haarstümpfe fest eingeklemmt und ragten palissadenartig über die Fissur heraus und ein gleicher Befund ergab sich bei einer durch ein Bierglas erzeugten Fissur und wiederholt fanden wir denselben an den haarfeinen Ausläufern von Berstungsfissuren an der Angriffsstelle der Gewalt, wenn sich dort gleichzeitig eine bis auf den Knochen dringende Wunde befand. Solche Befunde, auf welche schon Bruns (Oesterlen, „Das Haar etc.“ l. c. 143) aufmerksam gemacht hatte, gestatten einen doppelten Schluss: Erstens, dass die betreffende Gewalt gleichzeitig mit einer Wunde der Kopfhaut verbunden war, was namentlich dann von Wichtigkeit sein könnte, wenn die Weichtheile durch Fäulniss etc. zerstört oder unkenntlich geworden wären, und zweitens, dass die Verletzung mit einem nur in umschriebener Ausdehnung wirkenden und höchst wahrscheinlich kantigen Werkzeuge zugefügt worden sei, nicht aber durch Sturz mit dem Kopf auf eine Fläche und auch nicht durch Schlag mit einem breiten und flachen Werkzeuge entstanden sein konnte.[312]
Anschliessend an diesen Befund erwähnen wir, dass wir bei einem Selbstmörder, der sich mit einer Pistole in die Schläfe geschossen hatte, in einem von der Eingangsöffnung auslaufenden Knochensprunge ein grosses Stück der Dura mater eingeklemmt fanden, obgleich die Ränder des Sprunges nicht klafften, sowie, dass Friedberg (Virchow’s Archiv, LXIX, 93) einen Fall beschreibt, wo in einer Fractur der Schädelbasis die Arteria basilaris eingeklemmt gefunden wurde.
Brüchigkeit des Schädels.
Die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Fissuren oder Fracturen entstehen, ist vielfach durch individuelle Verhältnisse bedingt. Wie leicht die dünnen und noch strahlenförmige Structur zeigenden Schädelknochen der Neugeborenen Continuitätstrennungen erleiden, werden wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen. Bei den Schädeln Erwachsener ist es wieder die verschiedene Dicke des Schädels, welche bewirkt, dass in einem Falle derselbe leichter bricht, als in einem anderen; auch ist es bekannt, dass einzelne Stellen der Schädelkapsel, da sie de norma dünner sind als andere, häufiger Fissuren und Fracturen unterliegen; so die Knochen der Schläfengegend.[313] Dass im Allgemeinen die Brüchigkeit des Schädels wächst, je mehr er sich consolidirt und eine starre Kapsel bildet, geht daraus hervor, dass bei Erwachsenen durch dieselben Gewalten leichter Fracturen entstehen als bei jugendlichen Individuen, besonders Kindern, insbesondere aber aus der Häufigkeit der Fissuren und Fracturen der Schädelbasis, die bei Erwachsenen so häufig, bei Kindern ungleich seltener, und bei Neugeborenen niemals, ausgenommen, wenn der ganze Schädel zerquetscht wurde, vorkommen.
War der Schädel an der zerbrochenen Stelle auffallend dünn, und die Gewalt eine unbedeutende, dann wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben. Solche abnorm dünne Stellen können entweder angeboren sein oder sich später entwickelt haben, wie z. B. die Usuren, die man bei sehr alten Leuten an den früher am meisten gewölbten Partien der Scheitelbeine sich ausbilden sieht und die mitunter einen solchen Grad erreichen können, dass der Schädel an solchen Stellen durchscheinend und selbst durchbrochen wird. In gleicher Weise wären abnorme Oeffnungen im Schädel zu beurtheilen, wovon wir oben ein seltenes Beispiel anführen konnten, wie wir auch bei Besprechung der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der St. P. O. nicht unterlassen haben, auch auf die hydrocephalischen und anderen pathologischen Zustände des Gehirnes aufmerksam zu machen, welche bewirken können, dass verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Kopfes, wie sie namentlich bei Züchtigungen der Kinder zu Hause oder in der Schule sich ereignen, schwere und selbst letale Folgen nach sich ziehen.
Bezüglich der Stich-, Hieb- und Schussverletzungen des Schädels haben wir bereits bei der Besprechung dieser Verletzungen im Allgemeinen das Nöthige bemerkt. Hier wollen wir nur erwähnen, dass, wenn dieselben am Kopfe vorkommen, aber den Tod nicht nach sich gezogen haben, die Verletzung in der Regel als eine solche zu bezeichnen sein wird, welche mit einem solchen Werkzeuge und auf eine solche Art bewirkt wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist (Oesterr. St. G. B. 155a, St. G. Entw. §. 231, 2 und deutsch. St. G. §. 223a).
Folgen von Kopfverletzungen. Lähmung.
Von den Folgen der nicht letal endigenden Kopfverletzungen kommen ausser den bereits behandelten Geistesstörungen und der Aphasie noch die Lähmungen und die epileptischen und epileptoiden Zustände und der Diabetes in Betracht. Die Lähmungen, die nach Kopfverletzungen zurückbleiben, werden natürlich von dem Sitze und der Ausbreitung der Hirn-, respective Hirnnervenläsion abhängen. Man hat sowohl motorische Lähmungen als Anästhesien beobachtet. Zustände ersterer Art wären zweifellos „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes (österr. Entw. §. 232, deutsch. St. G. §. 224), obgleich es eine Menge Gradunterschiede gibt, von unbedeutenden Paresen angefangen bis zur vollständigen Lähmung und daher vollständigen Unbrauchbarkeit der betreffenden Körpertheile. Der Umstand, dass erfahrungsgemäss solche Lähmungen im Laufe der Zeit wesentlich sich bessern und auch ganz verschwinden können, käme weniger in Betracht, da sie jedenfalls langwierige Leiden darstellen, und die genannten Gesetze nicht von unheilbarer, sondern nur von Lähmung überhaupt reden. Ob auch Anästhesien als „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes aufzufassen wären, ist fraglich. Da jedoch solche Anästhesien gewiss nur ausnahmsweise für sich allein vorkommen, sondern meist mit motorischen Lähmungen sich combiniren, so wird eben dadurch die Schwierigkeit behoben. Dass viele solcher Zustände, z. B. die Hemiplegie, auch als „Siechthum“ aufzufassen sein werden, unterliegt keinem Zweifel.
Epilepsie.