„Eisenbahnlähmung.“

Zu letzterer Kategorie wurde die insbesondere aus Anlass von Entschädigungsklagen vielfach genannte „Eisenbahnlähmung“ (Railway-spine) gerechnet, welche ihren Namen daher führt, weil sie vorzugsweise nach Zusammenstoss von Eisenbahnzügen und ähnlichen Unglücksfällen beobachtet worden ist.

Als „Eisenbahnlähmung“ im engeren Sinne (Erichsen, Erb, Riegler u. A.) wurden insbesondere Fälle bezeichnet, in welchen unmittelbar nach dem Trauma keine oder nur geringfügige Erscheinungen auftraten und erst nachträglich allmälig, aber progressiv schwere, theils somatische, insbesondere Lähmungserscheinungen, theils psychische Symptome sich entwickeln, welche vorzugsweise in hypochondrischer Verstimmung und fortschreitender Demenz bestehen, so dass das sich entwickelnde Krankheitsbild einigermassen dem des paralytischen Irrsinnes oder, wie Westphal bemerkt, dem der multiplen Sclerose ähnelt.

Als Beispiel eines solchen Falles von „Eisenbahnlähmung“ möge ein von Moebius (Memorabilien. 1882, pag. 71) beobachteter dienen. Der bisher ganz gesunde, kräftige, 40jährige C. wurde bei einem Eisenbahnunfall von der Bank geschleudert, ohne dass er das Bewusstsein verlor, musste sich, nachdem er noch einige Stationen mitgefahren war, krank melden und bot schon nach 11 Tagen steife Haltung, vorsichtigen Gang, Steifigkeit im Nacken und Rücken, Schmerzhaftigkeit der Brustwirbel, wozu sich bald paretische Erscheinungen hinzugesellten, die in progressiver Entwicklung den C. vollkommen dienstunfähig machten. Die nach drei Jahren von Moebius vorgenommene Untersuchung ergab: Alle Einzelbewegungen erschwert, besonders das Heben der Arme, das Strecken der Unterschenkel und das Beugen der Wirbelsäule. Gang vorsichtig, unsicher. Unterschenkel zuckt beim Beklopfen der Patellarsehne. Schmerz- und elektrische Empfindlichkeit hochgradig herabgesetzt, ebenso das Tastgefühl. Schwanken nach Schluss der Augen. Schmerzhafte Punkte am Kopfe und an der Wirbelsäule; Gürtelgefühl; Taubheitsgefühl in Händen und Füssen. Rasche Ermüdung. Mässige Verminderung der Hörschärfe; gemüthliche Reizbarkeit, rasche geistige Ermüdung und zunehmende Gedächtnissschwäche. Ein Jahr darnach bestand derselbe Zustand, doch war mässige Verschlimmerung zweifellos.

Zahlreiche neuere Beobachtungen, insbesondere von Moeli, Putnan, Thomsen, Oppenheim[322], Charcot, welcher die Erkrankung als Hysterie nach Schreck mit Autosuggestion auffasst, Page (traumatische Neurasthenie), Vibert (Annal. d’hygiène. 1887, 1888 und 2 Kinder betreffend 1892), Strümpell (Ueber die traumatische Neurose. Berliner Klinik. 1888, Heft 3), Meynert (Zum Verständniss der traumatischen Psychose. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 24) u. A. haben ergeben, dass das als „Eisenbahnlähmung“ bezeichnete Krankheitsbild wahrscheinlich gar nicht durch die Erschütterung und dadurch gesetzte materielle Veränderungen veranlasst wird, sondern als eine durch den psychischen Shock hervorgerufene Psychose und functionelle Neurose aufzufassen ist, dass die functionellen Störungen vorzugsweise vom Grosshirn abzuleiten sind, und dass es daher correcter wäre, den Ausdruck Railway-spine durch Railway-brain zu ersetzen. Auch wird das Krankheitsbild gegenwärtig allgemein als „traumatische Neurose“ bezeichnet, umsomehr, als sich ergab, dass dasselbe nicht blos nach Eisenbahnunfällen, sondern auch nach Erschütterungen und Verletzungen anderer Art, insbesondere nach Kopfverletzungen (Oppenheim), sich einstellen kann.

Nach Oppenheim bilden hypochondrisch-melancholische Verstimmung und abnorme Reizbarkeit den Kern der sich entwickelnden Seelenstörung, wozu meistens Gedächtnissschwäche, Verworrenheit und mitunter ausgesprochene Demenz hinzutreten. Hysterische Symptome, Schwindel, Kopfschmerz, Schlaflosigkeit, Parästhesien, insbesondere aber Anästhesien (in den typischen Fällen Hemianästhesien) der Haut und der Sinnesorgane, concentrische Gesichtsfeldeinengung, umschriebene Hyperästhesien und paretische Erscheinungen verschiedener Art wurden beobachtet. Impotenz und Darniederliegen der Geschlechtslust besteht meist schon frühzeitig, Heilung ist nicht ausgeschlossen, doch scheint sie selten zu sein, vielleicht, wie Oppenheim meint, der ungünstigen Verhältnisse wegen, in welchen viele der Verunglückten in Folge ihres Unfalles und in Folge Verzögerung der beanspruchten Entschädigung hineingerathen. Auch mag der Umstand, dass man solche Personen häufig für Simulanten hält und dementsprechend behandelt, das Seinige dazu beitragen. Einen solchen Fall hat neuestens v. Bergmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 1) mitgetheilt. Dieser Ansicht ist auch Löwenfeld (Münchener med. Wochenschr. 1889, Nr. 38–40), welcher die Nothwendigkeit der Annahme einer eigenartigen traumatischen Neurose nach Erschütterungen nicht anerkennt, da ein für die „traumatische Neurose“ pathognomonisches Symptom nicht existirt. Ebenso negirend verhält sich Seligmüller (Deutsche med. Wochenschr. 1890, Nr. 30–34), welcher die grösste Reserve empfiehlt, da sich schon jetzt 2–30 Procent der Fälle als Simulation erweist.

Bei der Schwierigkeit solcher Beurtheilungen ist regelrechte und längere Beobachtung in einem Krankenhause und durch Specialsachverständige dringend angezeigt.

Stichwunden am Thorax.

Stichwunden der Brust sind häufig, namentlich jene der Herzgegend. Bezüglich dieser ist zunächst zu bemerken, dass nicht selten ein gegen die Brust gezielter Stoss nicht in den Brustkorb eindringt, weil das Instrument entweder Knochen (Brustbein, Rippen) traf oder an diesen abgeglitten war. Es wäre dies wieder ein Fall, in welchem mit Rücksicht auf den §. 155 a des österr. St. G., beziehungsweise auf den §. 231, 2, des österr. Entw. und den §. 223 a des deutschen St. G. erklärt werden müsste, dass die Verletzung mit einem solchen Werkzeuge und auf solche Art beigebracht wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist.

Stichwunden der Lungen.