Dass bei penetrirenden Stichwunden gerade am Thorax häufiger als anderswo eine Verschiebung der Stichöffnungen eines Stichcanals in den einzelnen Schichten der Brustwand eintreten kann, wurde bereits oben erwähnt. Penetrirende Stichwunden betreffen, von jenen der Wirbelsäule abgesehen, entweder die Lungen, oder das Herz oder die grossen Gefässe des Thorax. Stichwunden der Lunge erzeugen meist sofort Pneumothorax und je nach dem Caliber und der Zahl der getroffenen Lungengefässe mehr weniger intensive Blutung in den betreffenden Brustfellsack; gleichzeitig wird Blut ausgehustet. Die momentane Lebensgefahr ist vorzugsweise durch die innere Verblutung gesetzt, während, wenn diese nicht bedeutend ist, der Pneumothorax für sich allein den Tod nicht sofort herbeiführen muss. Einen wesentlichen Einfluss auf die Bedeutung einer Lungenstichwunde hat der Umstand, ob die betreffende Lunge überhaupt, namentlich aber an der getroffenen Stelle, frei war, oder ob Adhäsionen mit der Thoraxwand bestanden, da in letzterem Falle ein Pneumothorax nicht oder nicht so leicht sich bildet und die Lunge, wenn nicht grosse Gefässe verletzt wurden, weiter fungiren kann. Namentlich für die Beurtheilung des momentanen Erfolges einer Lungenstichwunde ist der erwähnte Umstand von Wichtigkeit, ebenso wie es begreiflich ist, dass pleuritische Schwarten desto mehr ein Eindringen des Stiches in die Lungen zu verhüten im Stande sein werden, je dicker und fester sie sind. Am Lebenden ist die Diagnose, dass eine Brustwunde penetrirt, durch Erwägung der Symptome, die sie veranlasst, sowie durch Percussion und Auscultation zu stellen, niemals aber durch Sondirung. In einem zur Oberbegutachtung an die Facultät gelangten Fall, eine Lungenstichwunde betreffend, wurde von dem betreffenden Referenten mit Recht hervorgehoben, dass wahrscheinlicher Weise der protrahirte und lebensgefährliche Verlauf, den die Verletzung genommen hatte, durch Untersuchung der Stichwunde mit der Sonde durch die Gerichtsärzte (!) veranlasst wurde, da der Betreffende sich bis zu dieser Untersuchung durch mehrere Tage relativ wohl befunden hatte und erst nach dieser septische Erscheinungen aufgetreten waren.
Stichwunden des Herzens.
Stichwunden des Herzens gehören zu den lebensgefährlichsten Verletzungen und haben in der Regel nach wenigen Augenblicken den Tod zur Folge. Die Ursache des letzteren ist nicht immer Verblutung, sondern häufiger die Behinderung der Herzbewegung durch das in den Herzbeutel austretende und schnell coagulirende Blut. Die Schnelligkeit, mit welcher der Tod nach einer Herzverletzung eintritt, wird abhängen von der Schnelligkeit, mit welcher das Blut aus der Stichöffnung austritt, und diese ist wieder bedingt durch die Länge des Stichcanals in der Herzwand (ob schief oder senkrecht diese durchdringend), ferner durch den Umstand, ob der Stich im Herzen, etwa versteckt zwischen den Trabekeln, endet oder auch die entgegengesetzte Herzwand durchbohrt, und ob nur eine oder beide Herzkammern, respective Vorkammern, eröffnet wurden.
Der Umstand, ob der Stich in longitudinaler oder in querer oder schiefer Richtung die Oberfläche des Herzens traf, ist wohl für den Verlauf der Wunde gleichgiltig, da die Faserung des Herzens eine so complicirte und verfilzte ist, dass von einem prävalirenden Einfluss bestimmter Muskelfasern auf das Klaffen einer Herzwunde nicht wohl die Rede sein kann. Dagegen lässt sich nicht leugnen, dass Verletzungen der linken Herzhälfte unter sonst gleichen Verhältnissen rascher den Tod, respective Bewusstlosigkeit, herbeiführen, als jene der rechten, da es sich bei diesen um Verlust venösen, bei jenen aber um Verlust arteriellen Blutes handelt.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass nicht alle Herzverletzungen ein sofortiges Zusammenstürzen des Getroffenen bewirken müssen, sondern dass es ganz wohl denkbar ist, dass nach Manchen Jemand noch im Stande sein kann, eine Strecke weiter zu gehen oder andere Handlungen vorzunehmen. So konnte in einem Falle (Fischer l. c.) der Verletzte sich noch einige Zeit wehren, in einem anderen seinen Feind noch eine kurze Strecke verfolgen und wir selbst haben eine ganze Reihe von Fällen obducirt, in welchen der Tod, respective das Zusammenstürzen erst einige Zeit nach der Verletzung erfolgte, unter Anderen einen Mann, der, nachdem er bei einer Rauferei einen Messerstich in’s Herz (8 bis 9 Mm. langer penetrirender Querschlitz in der linken Kammerwand) erhalten hatte, vor der hinzugekommenen Polizei davongelaufen, in der zweiten Gasse erwischt und erst beim Rücktransport zusammengebrochen war; und weiter einen Selbstmörder, welcher nach dem Stiche das Messer zusammenklappen und in die Tasche zu stecken vermocht hatte, so dass dieses Umstandes wegen anfangs an Mord gedacht worden war. Auch enden keineswegs alle penetrirenden Herzwunden mit dem Tode.
Fischer fand unter 452 von ihm gesammelten Fällen von Herzverletzungen 72 Fälle von Heilung, und zwar 36 durch Section sichergestellt, 36 durch Symptome vermuthet. In 12 Fällen fanden sich fremde Körper im Herzen eingeheilt, und zwar 6mal Nadeln, 5mal Kugeln und 1mal ein Dorn. Bezüglich dieser Heilungen ist jedoch zu bemerken, dass sie auch nur unvollständig sein können, so z. B. darum, weil die vernarbte Stelle als Locus minoris resistentiae sich aneurysmatisch erweitern und nachträglich doch zum Tode führen kann. Ein höchst interessanter Fall einschlägiger Art ist der jenes, auch von Fischer erwähnten Schusters in Bologna, der zwar von einem Dolchstich, den er in das Herz bekam, genas, jedoch seitdem Zeichen der Insufficienz der Bicuspidalklappen darbot und nach mehreren Monaten in Folge dieses Leidens unter hydropischen Erscheinungen starb. Die Section ergab, dass das Messer in den linken Ventrikel eingedrungen war, die Zipfel der Bicuspidalis aufgeschlitzt und dadurch eine traumatische Insufficienz bewirkt hatte.
Nach unserem Gesetze wäre kein Zweifel, dass, wenn ein derartiger Fall noch während des Lebens zur Begutachtung käme, die Verletzungsfolge als „Verfall in Siechthum“ zu classificiren wäre.
Mitunter trifft man Fälle, wo bei einer Stichöffnung in der Haut zwei oder selbst mehrere in den Brustorganen, besonders im Herzen, sich finden. Bayard (Briand-Chaudé, Med. leg. 1879, I, 474), Elvert (Kopp’s Jahrb. I, 142) und Haschek (Wiener med. Bl. 1879, 671) theilen solche Fälle mit. Wir haben zweimal diesen Befund gesehen, und zwar jedesmal bei Selbstmördern; im ersten Fall war bei kleiner einfacher Hautöffnung die vordere Herzwand zweimal, im zweiten bei ebenfalls einfacher, jedoch 4 Cm. langer Hautwunde dreimal durchstochen. Ebenso fanden wir bei einem Gastwirth, der sich mit einem grossen Messer erstochen hatte, einen 5 Cm. langen Einstich in der linken Mamillarlinie über der achten Rippe, den betreffenden Rippenknorpel einfach schief durchschnitten, im Zwerchfell und im linken Leberlappen je drei, in der vorderen Magenwand fünf und in der hinteren Magenwand, sowie in der Vorderwand des oberen Stückes der Aorta je vier Stichöffnungen, welche nach hinten immer schmäler und in der Aorta nur 4–5 Mm. lang waren. Solche Befunde können zu Stande kommen, wenn die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Hautwunde eingestossen, oder nachdem sie theilweise herausgezogen, wieder vorgestossen wurde, wobei beidesmal auch eine Erweiterung der Hautwunde stattfinden kann. Blieb das spitzige Instrument in der Wunde stecken, so ist es auch möglich, dass die in die Herzwand gelangte Spitze bei einer Herzcontraction wieder frei werden und bei der Diastole die Herzwand angespiesst oder geritzt werden kann.
Schusswunden des Herzens.
Bezüglich der Schussverletzungen des Herzens gilt in den meisten Beziehungen dasselbe, was von den Stichen gesagt wurde. Da solche Verletzungen meist mit Substanzverlust verbunden sind und in der Regel auch die entgegengesetzte Herzwand durchdringen, so sind sie meist von sofortigem Tod begleitet. Dass aber auch nach solchen Verletzungen die Betreffenden manchmal noch einige Schritte zurücklegen können, lehren sichergestellte Beobachtungen.