Selbsterhängen oder Mord?
Entsteht in irgend einem Falle die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, so wird man sich zunächst erinnern, dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört, so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]
Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern (Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes, ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. — Ueber einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtet Rehm (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). — In einem unlängst von der Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht, sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.
Postmortale Suspension.
Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.
Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist sofort klarstellen wird.
So wurde, wie Casper erzählt, ein Matrose in einem Bordell durch einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd bekleidet und aufgehängt. In den Maschka’schen Gutachten findet sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter, über welchen Lafargue (Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag. 455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckende Leinwand, quer durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt werden.
Verletzungen bei Erhängten.
Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei zweifellosen Selbstmördern finden können.
Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben, und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.