Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. — Ebenso ist es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen blieb. Eines Falles dieser Art erwähnt Schauenstein (l. c. 579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem 6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.
Suspension anderweitig Erstickter.
Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung, geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte Aufschindung der Haut.
Ein interessanter Fall ersterer Art wird von Tardieu (Annal. d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge (Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung durch fremde Hand erweckte, während sie, wie Tardieu ausführt, offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine Möglichkeit, die Tardieu noch plausibler macht durch die Abbildung eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde, während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt war ([Fig. 98]) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der erwähnten Frau gefunden wurden.
Stellungen erhängter Selbstmörder.
Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht, dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem Gesässe auf dem Boden aufruhen.
Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer älteren Arbeit von Marc (Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils einer neueren von Tardieu (Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison, la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.
Fig. 98.
Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter Hand.