Erhängen in sitzender Stellung.

Fig. 109.

Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.

[Fig. 111] (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie [Fig. 111] darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in [Fig. 110] abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.

[Fig. 112] (Mittheilung von Dr. Pontoni). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.

Fig. 110.

Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre.