Fig. 111.
Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.
Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.
Ebenso bildet Taylor (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein 1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort klargestellt worden ist.
Fig. 112.
Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick. Gondelartige Stellung.
Vitale und postmortale Strangfurche.
Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei? Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen, namentlich von Casper (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden, das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes, darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde, bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.