Neyding (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat Bremme (ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung Liman’s und Skrzeczka’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auch Obtulowicz (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und Maschka (l. c. 599) gekommen.
Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der Ansicht Bremme’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung Neyding’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. [pag. 528]) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der von Lesser (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen beim Erhängen sich ereignen können.
2. Das Erdrosseln.
Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt, welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches, als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde, an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in England ihr Wesen trieben.
In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes (eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.
Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt, dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.
Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.
An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse. Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben, bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre, die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein, verläuft.
Locale Befunde nach Erdrosselung.