Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen vorkommen könnte, wie ein solcher in [Fig. 109] abgebildet ist. Wäre aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem ([pag. 382]) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]
Mord durch Erdrosseln.
Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression, der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in den meisten unseren, als in den zahlreichen von Casper und Liman beobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim Erhängen.
Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann, die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung fremder Hand zu verrathen.[359]
Selbsterdrosselung.
Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor. Casper-Liman beschreiben vier Fälle, und mehrere hat Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22–26) publicirt. Wir selbst haben drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen vierten hat Haberda (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V, 229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist, durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen muss. Damit stimmt auch die Ansicht Jacquier’s[360] überein, welcher 17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die Idee und sozusagen das Beispiel gibt.
Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf aus [Fig. 113] und [114] zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechend der lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1–6.)
Fig. 113.