Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches, aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken könne, bereits durch Casper (l. c. II, 653) ventilirt und dahin beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon von Casper zugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem solchen Insult eintreten kann.
Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.
Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch berichtet Binner (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit fortgedauert und so den Tod bewirkt.
Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.
Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von Wichtigkeit wäre, wie aus einem von Taylor (l. c. II, 74) erwähnten Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird, so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo) Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die erwürgende Hand eines Erwachsenen den ganzen Hals umfassen, was die Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde, vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. [Fig. 115] zeigt einen solchen Fall.
Fig. 115.
Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.
Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war, Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen zwei interessante Fälle H. Friedberg’s („Ueber ein neues Zeichen des Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem eine Ruptur der Intima gefunden wurde. F. Falk („Zur Casuistik des Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag. 279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein 5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.
Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie Schnitzler einen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben ([pag. 471]) erwähnt und wurde auch von Patenko (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.