Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.
Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.
In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.
Scheinb. Würgespuren.
Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von Liman und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.
Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.
Die Erscheinungen, welche bei wiederbelebten Strangulirten oder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.
Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. Bei Gurlt (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle. C. Majer (Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem von Pellier (Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem Falle Maschka’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.
Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns auf Meynert’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf Schrötter’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchen Griesinger (Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von Moreaud (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. — Tardieu (Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. — Petřina (Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. — Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringt J. Wagner (Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten Publication berichtet Wagner über einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedoch Wagner ausschliessen konnte.