Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nach Haberda Phycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (Eulenburg, Gesundheitswesen. II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10–12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
Wiederbelebte Ertrunkene.
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. [pag. 570]), beweist ein von Knopf (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. — Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s. [pag. 576]) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.
Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
Erstickung durch fremde Körper.
Die Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt. Handyside (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle, Wosidlo (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.