Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380] Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
Bronchitis. Thymus- und Kropftod.
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse. Grawitz (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen. Nordmann (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. A. Paltauf (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch Nordmann andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt. Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch Kob (ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während Tamassia (Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15–20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannte Kropftod, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (S. Ewald, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). — Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
Erstickung durch Verschüttetwerden.
Die Erstickung durch mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnte A. Berenguier[381] bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. Bereits Bohn berichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt Maschka, ebenso Bardinet (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen. Berenguier konnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wie Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
Ersticken durch Erdrücktwerden.