Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.
In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem, welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis, dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten. Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von Leuret, Champouillon, Maschka, Chambert und Wright erschüttert, denen es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte Blasen zu erzeugen, und Duvernoy[388] fand grosse Brandblasen am Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war, der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich eingetreten sein musste, ebenso Bernt („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz getödtet worden war. Casper-Liman dagegen (l. c. II, 306) sahen trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird, dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone) des Individuums entstanden ist.
Verletzungen bei Verbrannten.
Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der Leichenhaut entstehen können.
Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist, das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“ punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl, deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.
Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem Tode zu Stande kommen können.
Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer ausgesetzt, so können sich die Zeichen der anderweitigen Todesart ergeben.
Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung, respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich erkennen.
So fand Zillner (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.
Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser entstehen. So fand Franz unter 14 Bergleuten, die durch schlagende Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen, theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel, nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war, in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind. Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von Curling mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten. Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige Deutung solcher Befunde wäre möglich.