Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.

Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden können, beweist ein von O. Schüppel veröffentlichter Fall, wo am Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt werden konnte, und die Versuche Schüppel’s haben ergeben, dass sich die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung, wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können, haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von E. Zillner (l. c.) berichtet wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876 (Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt, dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege, vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande in Přibram Verunglückten zeigten wie Křiz (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut, das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in dem oben erwähnten, von Zillner untersuchten Falle wohl in dem in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann. Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX, pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener oder verkohlter Stellen.

Dauer der Feuereinwirkung.

Ueber die Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung, beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner Theile derselben zu bewirken, wurden aus Anlass des Processes gegen den Mörder der Gräfin Görlitz, welcher nach Tödtung dieser Feuer angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391] Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren. Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen, und auch Filleau[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte, zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien, um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche, die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im Siemens’schen Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche zu verbrennen.[393]

Verkohlung von Leichen.

Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe, die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist am Gehirn bereits früher von Anderen (Günsburg) beobachtet und von uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe. So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen. Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von Jastrowitz (l. c.) angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme. In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4–6 Jahren angehörend hätte ansehen können.

Selbstverbrennung.

Ueber die Frage der Selbstverbrennung, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem noch Bertholle (L’Union. 1870, 19) und A. Ogston (Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie Booth (Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.

Fig. 116.