Das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile kann entweder positiv oder negativ ausfallen, d. h. es wird entweder wirklich eine als giftig bekannte Substanz nachgewiesen oder es wird nichts gefunden.

Der positive Ausfall der chemischen Untersuchung ist natürlich von höchster Bedeutung und in der Regel für sich allein im Stande, den Thatbestand der Vergiftung ausser Zweifel zu stellen. Doch sind in jedem einzelnen Falle jene Möglichkeiten zu erwägen, durch welche die betreffende Substanz auch ohne Vergiftung, entweder noch während des Lebens oder erst nach dem Tode in die Leiche gelangt sein konnte.

In ersterer Beziehung wurde von Devergie und Orfila behauptet, dass kleine Mengen Arsen normal im menschlichen Körper, namentlich in den Knochen, vorkommen. Diese Behauptung ist in so weiter Fassung gewiss unrichtig, doch dürften bei der allgemeinen Verbreitung der Arsenikalien, insbesondere der arsenhältigen, auch zur Färbung von Nahrungs- und Genussmitteln benützten Farben, Spuren von Arsen im menschlichen Körper nicht besonders selten sein. Ungleich häufiger scheinen, besonders bei älteren Leuten, Spuren von Kupfer, Zink und von Blei vorzukommen, was bei der grossen Verbreitung dieser Metalle nicht verwundern kann.

Durch Medicamente in den Körper gelangte Gifte.

Von grösserem Gewicht ist der Umstand, dass giftige Stoffe, weil sie als Medicamente genommen oder als Antiseptica angewendet wurden, im Organismus gefunden werden können. Auf diese Weise kann Arsen, das namentlich als Tinctura Fowlerii häufig gegeben wird und in manchen Mineralwässern (Roncegno, Levico, Guberquelle) in grösserer Menge enthalten ist, ebenso Antimon, Sublimat und metallisches Quecksilber, Blei, und von Alkaloiden besonders das so häufig gebrauchte Morphium in den Körper gelangen und dann bei der chemischen Untersuchung darin gefunden werden. Es handelt sich dabei nicht immer blos um kleine Mengen, da die betreffenden Medicamente häufig durch längere Zeit genommen werden und da man bei einzelnen mit der Dosis steigt und nicht selten so weit kommen kann, dass die schliesslich zur Anwendung kommenden Dosen die Dosis toxica letalis weit übersteigen, wie wir dies vom Arsen und vom Morphium bereits erwähnt haben.

In einem unserer Fälle hatte ein in Folge Nierenschrumpfung an hochgradiger Herzhypertrophie leidendes, sehr fettes Individuum kurz vor seinem Tode Tart. stib. genommen, welches ihm von einem Arzte als Brechmittel gegeben worden war. Dieser wurde sowohl im Magen als in den Gedärmen und in der Leber nachgewiesen. Bei einem mit Emphysem und chronischem Bronchialcatarrh behafteten und an Herzverfettung verstorbenen Fiaker zeigte die Magenschleimhaut orangenrothe Streifen einer pulverigen Substanz, welche sich als Sulf. aur. antim., dem Bestandtheil eines kurz vor dem Tode vorgenommenen Hustenpulvers, erwies. In drei anderen Fällen, in deren einem bei der Section Strictur der Harnröhre, Cystitis und Pyelitis, in dem anderen Tuberculose und im dritten Herzverfettung sich fand, wurde auch Morphium im Mageninhalt und in den Leichentheilen gefunden, da dasselbe von allen drei Kranken durch längere Zeit, und zwar von dem einen in subcutaner Injection, von den anderen in Pulverform gebraucht worden war. Nur in dem einen der drei Fälle (Tuberculose) konnte eine Vergiftung mit Morphium angenommen werden, da das Individuum unter entschiedener und länger dauernder Narcose gestorben war, bei den zwei anderen aber musste dies mit Rücksicht darauf, dass der rasche Tod auch durch die bei der Section nachgewiesene Erkrankung bewirkt worden sein konnte, unentschieden gelassen werden. Da bei allen dreien auch der Verdacht eines Selbstmordes bestand, so erklärten wir, dass, um sich in dieser Beziehung aussprechen zu können, einestheils die Menge des in den Leichentheilen vorhandenen Giftes, andererseits aber auch die Dosis bekannt sein müsste, bis zu welcher die Betreffenden bereits mit dem Morphium gekommen waren. Leider konnten weder nach der einen, noch nach der anderen Richtung sichere Anhaltspunkte gewonnen werden. Bourneville und Yvon (Med. Centralbl. 1875, pag. 830) fanden in der Leber einer ohne Erfolg mit Kupferoxydammoniak behandelten epileptischen Person die enorme Quantität von 0·295 Grm. Kupfer, dagegen in der Leber von zwei Individuen, die sich mit Kupfersalzen vergiftet hatten, blos 80, respective 120 Mgrm.

Durch habituellen Genuss etc. in den Körper gelangte Gifte.

Käme die erwähnte Möglichkeit in Frage, so müsste auf die quantitative Bestimmung des in der Leiche gefundenen Giftes einerseits und die Anamnese anderseits besonderes Gewicht gelegt werden. Letztere hätte sich auf die Natur des Leidens, gegen welches das Medicament gebraucht wurde, zu beziehen; ferner darauf, wie lange die Anwendung schon dauerte, insbesondere aber darauf, zu welcher Dosis der Betreffende bereits gekommen war. Ausserdem dürfte die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das Gift aus dem Körper ausgeschieden wird, nicht ausser Acht gelassen werden, da bei acuten Intoxicationen mit Giften, die erfahrungsgemäss rasch eliminirt werden, die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes mit grösster Wahrscheinlichkeit, ja mit Bestimmtheit die Dosis gibt, die kurz vor dem Tode genommen wurde, während, wenn Gifte gefunden wurden, die schwer den Organismus verlassen, die nachgewiesene Menge nicht blos von den zuletzt genommenen, sondern auch von den bereits früher einverleibten, aber nicht ausgeschiedenen Dosen herrühren kann. Die Leiche selbst kann insoferne einen Anhaltspunkt für die Entscheidung liefern, als sie krankhafte Befunde ergibt, gegen welche erfahrungsgemäss häufig bestimmte gifthältige Medicamente angewendet werden, z. B. Syphilis, ebenso wenn sich Zeichen subcutaner Anwendung von Medicamenten finden, wie dies bei dem oben erwähnten Individuum der Fall war, bei welchem an den Armen und selbst an der Brust zahlreiche, theils geheilte, theils in Heilung begriffene, theils frische, feine Stichwunden constatirt wurden, wie sie nach subcutanen Injectionen zurückbleiben.

Eine andere zu erwägende Möglichkeit ist die, dass das Gift dadurch, dass der Verstorbene in Folge seines Geschäftes, Gewerbes etc. damit zu thun hatte, in den Körper desselben hineingelangt sein konnte. Diese Möglichkeit wäre bei Berg- und Hüttenarbeitern, bei Arbeitern in chemischen, Farbwaaren- oder in Spiegelfabriken[414] und bei zahlreichen Handwerken, Gewerben, die mit Gift zu thun haben, in Betracht zu ziehen und auf die Anamnese und die oben angeführten Momente Rücksicht zu nehmen. Gleiches hätte zu geschehen gegenüber Arsenessern, Opiophagen etc., obwohl an derartige Möglichkeiten nur unter besonderen Umständen gedacht werden könnte. In allen solchen Fällen ist nicht blos die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, soweit sie sichergestellt werden kann, sondern auch das Verhältniss der Menge des nicht resorbirten, respective des im Magen und Darm befindlichen Giftes zu der in den übrigen Organen nachweisbaren zu constatiren, da im Allgemeinen anzunehmen ist, dass bei chronischen Vergiftungen die letzteren, in acuten Fällen die ersteren prävaliren werden, woraus, sowie auch aus anderen bereits angedeuteten Gründen sich die Zweckmässigkeit der Forderung ergibt, dass die zur chemischen Untersuchung zurückgelegten Objecte separirt in Gefässe gegeben werden sollen.

Bei Beurtheilung und diagnostischer Verwerthung des Umstandes, ob und wieviel von einem Gifte bereits in die sogenannten zweiten Wege und wie weit dasselbe gelangt ist, ist die Erwägung wichtig, dass bei älteren, namentlich bei exhumirten Leichen, sowohl vom Magen als von anderen Stellen aus das gelöste Gift diffundiren und mitunter auf weite Strecken sich verbreiten kann, und zwar in weit ausgedehnterer Weise, als wir dies bereits bei den ätzenden Giften ([pag. 636]), kennen gelernt haben. Es ist das Verdienst von Torsellini (1889), Prescot und Reese (Virchow’s Jahrb. 1890, I, pag. 498), diesen Vorgang experimentell constatirt zu haben, indem sie Arsenik, Sublimat, Brechweinstein, welche sie todten Thieren mit einem Schlundrohr in den Magen injicirten, nach 3–7 Wochen in den Lungen, im Herzen, in Milz, Nieren und in der Harnblase nachweisen konnten. Strassmann hat mit Kirstein (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1893, pag. 191, und Virchow’s Arch. 1894, CXXXVI, pag. 127) diese Angaben nachgeprüft und namentlich bezüglich des Arseniks bestätigt gefunden, der nach postmortaler Einführung in den Magen nach einigen, sicher nach 12 Tagen in den sogenannten zweiten Wegen nachgewiesen werden konnte, ebenso in unserem Institute Haberda und Wachholz (Zeitschr. f. Medicinalb., 1893, pag. 393) bezüglich Arsen, Antimon, Sublimat, Cuprum sulfuricum, Nitrobenzol und wahrscheinlich Kali chloricum. Die Diffusion geht durchaus stetig centrifugal vorwärts und folgt vorzugsweise den Gesetzen der Schwere. Zur Unterscheidung einer solchen postmortalen Imbibition von einer vitalen Resorption empfiehlt Strassmann die getrennte Untersuchung der paarigen Organe, insbesondere der Nieren auf ihren Giftgehalt.