Die Befunde an der Leiche sind in den meisten Fällen von Kohlenoxydvergiftung sehr charakteristisch und werden durch die eigenthümliche Veränderung bedingt, welche das Blut in Folge der Aufnahme von Kohlenoxyd erleidet. Da nämlich das Kohlenoxydhämoglobin eine hellrothe Farbe besitzt und diese auch nach dem Tode sich erhält, so fallen die Leichen der im Kohlenoxydgas Umgekommenen in der Regel durch die hellrothe Farbe der Todtenflecke, noch mehr aber durch die hellrothe Farbe des Blutes und der inneren Organe auf, umsomehr, als wir an einer anderen Stelle gehört haben, dass als die normale Farbe des Leichenblutes die venöse, dunkle angesehen werden muss. Die Organe zeigen schon oberflächlich eine hellrothe Farbe, die an den membranösen Organen sogar in’s Rosenrothe geht, wie wir an der Dura, an den serösen Häuten und unter diesen besonders am Peritoneum, sowie an den Schleimhäuten bemerken können. Beim Einschneiden entleert sich flüssiges, in dickeren Schichten kirschsaftähnliches, in dünneren hellrothes Blut. Letzteres fällt besonders dort durch seine Farbe auf, wo es auf weissem Grunde hervortritt, wie z. B. an Durchschnitten des Gehirnes, auf welchen die hervortretenden Blutpunkte fast zinnoberroth erscheinen.
Das spectrale Verhalten dieses in seiner Farbe so veränderten Blutes ist ebenfalls ein anderes als das des normalen, und dies ist besonders charakteristisch und daher diagnostisch wichtig. Bringt man nämlich das mit Wasser entsprechend verdünnte Kohlenoxydblut vor den Spectralapparat, so bemerkt man allerdings Absorptionserscheinungen, die von jenen des normalen Blutes sich nicht wesentlich unterscheiden. Während jedoch bei letzterem, wie bekannt, die zwei dem Oxyhämoglobin zukommenden Absorptionsbänder im Gelbgrün nach Zusatz reducirender Mittel (Schwefelammonium) zu einem einzigen Bande verschmelzen, welches dem reducirten Hämoglobin entspricht, bleiben, wenn Kohlenoxydhämoglobin vorliegt, die zwei Absorptionsbänder unverändert. Kohlenoxydhaltiges Blut zeigt ferner, wie Hoppe-Seyler zuerst angab, beim Behandeln mit Natronlauge ein anderes Verhalten als gewöhnliches Blut. Gibt man nämlich einige Tropfen gewöhnlichen Blutes auf eine Porzellanschale und fügt dazu das gleiche oder das doppelte Volum von concentrirter Natronlauge, so erhält man eine missfärbige Masse, die in dünner Schicht schmutzig-braungrün erscheint. Stellt man jedoch dieselbe Probe — die sogenannte Natronprobe — mit Kohlenoxydblut an, so erhält man eine rothe, wie geronnene Masse, welche auch in dünner Schichte eine zinnoberrothe Farbe zeigt. Auch nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser behält, wie Salkowski angab, Kohlenoxydblut seine hellrothe Farbe, während gewöhnliches Blut sich dunkelgrün färbt. Versetzt man CO-hältiges Blut mit der Lösung eines Kupfersalzes, so entsteht nach Zaleski (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 112) eine ziegelrothe, dicke, flockige Masse, während gewöhnliches Blut chocoladebraun wird. Die Farbenunterschiede halten sich bei den letztgenannten zwei Proben, besonders bei der Schwefelwasserstoffprobe, in offenen Röhren tagelang, in zugeschmolzenen durch mehrere Wochen. Nach Kunkel und Wetzel (Würzburger Sitzungsber. 1888, 28. April und XXIII, Nr. 3) geben verschiedene Substanzen, insbesondere Tannin und Ferrocyankalium, nach Rubner (1890) auch Bleizucker rothe Fällungen, während die vom gewöhnlichen Blut braun sind. Nach Katayama (Virchow’s Archiv. CXIV, pag. 53) erhält kohlenoxydhältiges Blut nach Zusatz von orangefarbenem Schwefelammonium und Essigsäure eine schön hellrothe, gewöhnliches Blut aber eine grünliche oder röthlich-graue Farbe. Szigeti (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 17) empfiehlt aus dem mit Alkalien und Schwefelammonium versetzten Blut das CO durch Erwärmen auszutreiben und in eine Hämochromogenlösung zu leiten, die sich nun in CO-Hämoglobin verwandelt. Landois (Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 44) versetzt drei Theile des Blutes mit 100 Theilen Aq. dest., gibt einige Tropfen verdünnter Kalilauge und dann wässerige Pyrogallollösung hinzu und schüttelt einmal um. Beim Stehen wird normales Blut schnell missfärbig-braun, CO-Blut bleibt roth.
Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch, doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich, nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat. Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat deutlich nachzuweisen. Pouchet (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482) soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und Koch („Zur Encephalomalacie nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen sein. Wesche dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen, die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15 Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann (Liman, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen, dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.
Nachweisbarkeit des CO im Blute.
Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist. Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam, weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung gewesen war. Nach F. Falk (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem von uns secirten, und von Szigeti (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat und in den Suffusionen über der Fissur.
Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach 2–3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe, als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten zeigte. In einem von Sarkawski (Virchow’s Jahrb. 1874, I, 576) mitgetheilten Falle konnte Blumenstok noch nach 51 Tagen Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann, wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird, welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder blos eine Schattirung von Grün und lässt erst nach Zusatz von Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.
Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.
Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas, sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.
In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und 8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.