Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die Kellerluft hineingelangt sein konnten.
Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten, und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung vorkommen kann.[453]
Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne. Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren Fällen niemals beobachtet.
In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung gestatten.
Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie Guillié (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion erfolgte.
Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.
Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können, wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches 17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch von Rochelt (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst Hasse, dann H. Friedberg u. A., sowie Kahler (l. c.) und R. Jaksch (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat Casper berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870, pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach Kohlenoxydvergiftungen von Briand, Azam, Barthelemi etc. und neuestens von Fallot (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag. 244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen kommt es, wie Klebs (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (Kahler, Prager med. Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle letzterer Art sah Klebs, ein anderer wird von Lesser (Atlas III) beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8 Tagen) beobachtete Poelchen (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund Poelchen darin sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind. Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in den Linsenkernen das Secundäre. Kolisko[454] findet die Ursache dieser Necrosen, von welchen Koch (Diss. Greifswald 1892) zwei neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2 Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt, die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. — Die oben erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.
Kohlensäurevergiftung.
Vergiftung mit Kohlensäure kann geschehen in geschlossenen Räumen, in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier- und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten, Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich in Husemann’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta 146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742 wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6 Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach Bert u. A. Thiere, wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von 30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da Demarquay durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte, welche 12·5% CO2 enthielt. Dies haben auch Beobachtungen Körber’s (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.
Schwefelwasserstoffvergiftung.