Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff, von welchem nach Eulenberg 0·12%, nach Smirnow (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37) ½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind, kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure, Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen. Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom wird von Casper eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen. Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein, nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes, denn dieser hat, wie Tamassia (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667), Froschauer (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und Cantani (Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche verschluckt im Magen.

Die Vergiftung mit Blausäure.

In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die metallischen Cyanide in Betracht.

Die österreichische officinelle Blausäure enthält 2% wasserfreie Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2 oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5–6 Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der Aqua laurocerasi (0·07–0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%). Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure, Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach Husemann 4–6 Stück hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger Knabe hatte 7–10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2 handvoll bitterer Mandeln berichtet Daker (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind vorgekommen. Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838) berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885 obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau, bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat Seferowitz (Wiener med. Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.

Cyankalium.

Von den metallischen Cyaniden sind vorzugsweise diejenigen giftig, welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete Cyankalium die erste Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da Sonnenschein (l. c. 170), Jirusch (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte, 1875, pag. 399), Volz (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 57) und Landgraf (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch Ludwig und Mauthner (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor der Destillation auszufällen.

Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.

Die Häufigkeit der Selbstmorde mit Cyankalium ist bekannt. In Wien allein kamen im Jahre 1874 32 und im Jahre 1875 27 solche Fälle vor, dagegen nur einmal, und zwar im Jahre 1875, eine Selbstvergiftung mit Blausäure. Diese Häufigkeit ist nicht blos in der auch dem Laien bekannten Thatsache begründet, dass das Gift ungemein rasch und sicher den Tod herbeiführt, sondern besonders darin, dass die Beischaffung desselben keinen Schwierigkeiten unterliegt, da Cyankalium gegenwärtig in der Industrie häufig, so namentlich in der Galvanoplastik und zu photographischen Zwecken, benützt wird. Die genannten Momente sind es aber, welche zugleich die Anwendung dieses Giftes zu verbrecherischen Zwecken ungemein erleichtern, umsomehr, als dasselbe ohne besondere Schwierigkeiten, so in Spirituosen und noch mehr in sauren Flüssigkeiten, heimlich beigebracht werden kann. In der That ist die Zahl der damit verübten Giftmorde eine ziemlich bedeutende, und zwar nicht blos einzelner Personen, sondern ganzer Familien. Von beiden haben wir je zwei Fälle untersucht, ebenso zwei andere, wo Verdacht auf Giftmord bestand, während wahrscheinlich nur Selbstmord vorlag. Auch gehört hierher der [pag. 653] erwähnte Fall, wo der Mörder vor dem Erwürgen versucht hatte, seinem schlafenden Opfer Cyankalium in den Mund zu stecken. Zufällige Vergiftungen, die mit blausäurehaltigen Medicamenten oder Genussmitteln (Liqueuren) wiederholt geschahen, sind mit Cyankalium verhältnissmässig selten. Zu diesen gehört unter anderen auch der von Tardieu erwähnte Fall, einen Photographen betreffend, der, um Lapisflecke von seinen Fingern wegzubringen, Cyankalium in Substanz benützte und, da ihm dann ein Stückchen hinter den Nagel kam und die Haut daselbst aufschürfte, unter Erscheinungen der Blausäurevergiftung zusammenstürzte und 8 Stunden in Lebensgefahr sich befand.

Nach Husemann entsprechen 2½ Gran (18 Cgrm.) Cyankalium etwa 1 Gran (0·073 Grm.) Blausäure, müssen daher als Dosis letalis angesehen werden. (Als Normaleinzelgabe wird von Falck 0·003 bis 0·03 und als Tagesgabe 0·1 Grm. angegeben.) Das Cyankalium kommt gewöhnlich in jenen des Kali causticum ähnlichen[458] Stangen oder in Platten ausgegossen oder in unregelmässigen Stücken vor. Es ist weiss oder schmutzigweiss, von krystallinischer Structur und riecht stark nach Blausäure. Dieser Geruch rührt davon her, dass bereits die Kohlensäure der Luft das Salz zersetzt und Blausäure frei macht. Ebenso machen schon die schwächsten Säuren, z. B. jene des Weins, Essig, und noch mehr die Säure des Magens die Blausäure mit grosser Leichtigkeit frei, woraus sich die schnelle Wirkung erklärt. Der Geschmack ist scharf alkalisch. Es ist zerfliesslich, im Wasser sehr leicht, im schwachen Weingeist leicht löslich. Die wässerige Lösung zersetzt sich bei Gegenwart organischer Stoffe (Staub, Kork) sehr bald und wird braun, wobei sich Ammoniak und ameisensaures Kalium bildet.

Die Symptome, welche nach Blausäurevergiftung eintreten, sind jenen, die wir beim Ersticken beobachten, sehr ähnlich und treten in der Regel ebenso fulminant und mit ebenso raschem Verlaufe auf, wie dies nach Unterbrechung der Respiration geschieht. In der Regel stürzt das Individuum wenige Augenblicke nach dem Verschlucken des Giftes zusammen, wird dyspnoisch und bewusstlos, bekommt heftige clonische Krämpfe und stirbt nach wenigen Minuten. Terminale Athembewegungen und durch einige Zeit fortdauernden Herzschlag haben wir bei Thierversuchen fast immer beobachtet, ebenso in der Regel Würgebewegungen und häufig Erbrechen unmittelbar nach dem Zusammenstürzen, namentlich nach Vergiftung mit Cyankalium. Doch verlaufen Blausäure- (Cyankalium-) Vergiftungen keineswegs immer so fulminant, es wurden vielmehr wiederholt Fälle beobachtet, in denen nicht blos mehrere Secunden, sondern selbst mehrere Minuten verflossen, bevor die ersten Vergiftungserscheinungen auftraten, so dass die Betreffenden noch im Stande waren, verschiedene Handlungen zu unternehmen, ebenso mehrere, in welchen der Tod nicht gleich nach dem Auftreten der ersten Vergiftungserscheinungen, sondern erst einige Zeit, z. B. erst auf dem Transport in’s Spital oder in letzterem, erfolgte.