Die Vergiftung mit Digitalin, dem wirksamen Bestandtheil des Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den von dem Arzte La Pommerais begangenen Giftmord Gegenstand besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens hat Köhnborn[464] über die Vergiftung zweier Männer durch Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war, aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6, nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nach Falck 0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nach Falck 0·02 Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in der Leiche. In Köhnborn’s Falle fanden sich Zeichen eines Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als solche erkannt wurden.
Vergiftung mit Helleborus etc.
Auch den Theilen von Helleborus, Veratrum, Aconitum und Colchicum und ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.
Vergiftung mit Extr. filicis maris.
Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig in Dosen von 2–10 Grm. in 2–4 Partien gebrauchte Extractum filicis maris aethereum hat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen von A. Paltauf („Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 5 u. 6) und denen von K. Katayama und Okamato („Studien über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter 5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer (der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist. In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten, darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nach Katayama die Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist nach Poulsson die Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist, widerräth Poulsson, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu geben, wie dies allgemein üblich ist. Kobert (l. c. 669) empfiehlt die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist. Grawitz (Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.
Giftige Schwämme.
Giftige Schwämme. Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita muscaria) haben Schmiedeberg und Koppe[465] das Muscarin nachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkohol leicht lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen schon in Gaben von 0·002–0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (L. Herrmann, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln, Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen von Boström (Med. Centralbl. 1881, pag. 396), Maurer (Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1) und Ponfick (Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nach Ponfick durch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens abgeschwächt zu werden.[466] Die Symptome der Vergiftung beginnen einige (nach Maurer 4–7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10–12 Stunden) eintretendem Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut, Ecchymosen in der Cutis (Maurer), Hyperämie in den Nieren, Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne Icterus, constatirten auch Sahli und Schaerer bei durch Amonita phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als wahrscheinlich wirksames Princip fanden Böhm und Külz (Arch. f. exp. Path. XIX, 403) eine Säure, die Helvellasäure, ausserdem auch reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und curareähnliche Wirkung besitzt und nach Gram (ibid. XX, 125) leicht in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung anzustreben. Bemerkenswerth ist ein von Taylor mitgetheilter Fall, in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen Schwämmen angesehen wurde.
Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen St. G. spricht ausser von Giften auch von anderen Stoffen, die die Gesundheit zu zerstören im Stande sind. Das Gesetz versteht darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichen Sinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.
Mechanische Gifte.
Die mechanischen Gifte haben in älteren Toxikologien eine eigene Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter diesen Substanzen spielt seit jeher gepulvertes Glas eine Rolle und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines, mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hält Husemann (l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem von Maschka (Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringt Bronowski (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII, pag. 195).