Beginn des extrauterinen Lebens.
Diese Frage ist eine so cardinale, dass es in der Regel schon von ihrer Beantwortung abhängt, ob eine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen Kindesmord stattfindet oder nicht, und dass insbesondere die Verfolgung wegen des genannten Verbrechens dann eingestellt wird, wenn das ärztliche Gutachten dahin geht, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Eine Ausnahme würde nur dann statthaben, wenn sich constatiren liesse, dass von der Gebärenden, eventuell mit ihrem Wissen und Willen von einem Dritten, schon in oder während der Geburt die Frucht getödtet worden ist. Auf diese Möglichkeit nimmt das Gesetz ausdrücklich Rücksicht, da es nicht blos die Tödtung des Kindes gleich nach der Geburt, sondern auch in (während) derselben als Verbrechen der Kindestödtung qualificirt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass nur in ganz seltenen Fällen ein Grund vorhanden sein wird, an eine Tödtung während der Geburt zu denken, am allerwenigsten aber, wenn die Mutter allein ohne Intervention einer dritten Person gebar. Am ehesten wäre ein solcher Vorgang denkbar, wenn bereits Theile der Frucht vor die äusseren Genitalien ausgetreten wären und, während das Kind entweder mit den Schultern oder mit dem nachfolgenden Kopfe stecken blieb, der Mutter Zeit und Gelegenheit gegeben war, gewaltthätige Handlungen gegen diese zu unternehmen. Von Bellot wird ein solcher Fall mitgetheilt, der eine Person betraf, die heimlich Zwillinge gebar, den Erstgeborenen durch Schläge mit einem Holzschuh gegen den Kopf tödtete, beim zweiten jedoch die Vollendung der Geburt nicht abwartete, sondern demselben sofort nach Entwicklung des Kopfes den letzteren zerschmetterte (Schauenstein, l. c. 293). Douterpont (Friedreich’s Bl. 1887, pag. 403) berichtet über einen anderen, der eine rachitische Person betraf, die den vorgefallenen Arm abgeschnitten und dem Kinde einen Stich mit einem Messer versetzt hatte. Es musste aber dennoch die Wendung gemacht werden, die ein todtes Kind mit den entsprechenden Verletzungen zu Tage förderte. Ebenso ist es klar, dass, wenn thatsächlich eine solche Tödtung vorkommen würde, wir zwar im Stande sein könnten, durch den Sectionsbefund zu constatiren, dass die tödtende Handlung dem Kinde noch während es lebte zugefügt wurde, gewiss aber nur ausnahmsweise, dass diese schon vor vollendeter Geburt geschah.
Wenn wir das Verhalten eben geborener Kinder verfolgen, so bemerken wir unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt, Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.
Erster Athemzug.
Als Ursache des ersten Athemzuges ist die Unterbrechung, beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen, welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe, theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst wird. Das nun hypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit welcher die meisten Früchte geboren werden (Schwartz, Pflüger), sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (vide Schwartz, Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne (Poppel, Kehrer) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich Athembewegungen auslösen können, und auch Schwartz fand, dass bei Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize gefördert werde, will Falk die Hautnervenreizung durch die kältere Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand von Cohnstein und Zuntz s. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, von Engström, Med. Centralbl. 1890, pag. 547. Ahlfeld, ibid. 1892, Nr. 6 und M. Runge, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben von Schwartz vollkommen bestätigt.
Schreien der Neugeborenen.
Auf das Geschrei des eben geborenen Kindes, als Beweis des Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen. In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen, kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass es nur aus nächster Nähe gehört wird.
Die Veränderungen, welche in den Lungen Neugeborener durch den Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren, ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren, werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.
Die durch Aspiration von Luft erzeugten Veränderungen der Lungen.
Die Veränderungen, welche fötale[471] Lungen durch die Aspiration von Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das specifische Gewicht.