n) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich ist

o) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.

Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach Krause nur 1·045–1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474] Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse, noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz unmöglich gemacht wird.

Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken. Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist, wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte, ausgeschlossen werden können.

Diese Vorgänge sind aber a) die Fäulniss, b) ein etwa stattgehabtes künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.

Luftgehalt durch Fäulniss.

a) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von Fäulnissgasen herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.

Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig, welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird, vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren, verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen durchsetzt sind.

Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind, dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen. Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss, dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.

Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie [Fig. 117] zeigt, nur durch Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden, die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten, in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, nicht mehr möglich sei.