Differentialdiagnose.
Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.
Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene Lungen.
b) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von mittelst Lufteinblasens vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden möchten.
Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund, oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken, so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem, insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden Körpern, entstehen können. Kotelewski (Wiener med. Blätter, 1882, Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt, weil eben der beim
Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.
Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.
Lufthältigwerden der Lungen durch Schultze’sche Schwingungen.
Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden der künstlichen Respiration die Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durch M. Runge[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenannten Schultze’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie Runge angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden,
gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie Runge meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen auf Späth’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel haben Schauta (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), B. S. Schultze (ibid. 1885, Nr. 1), Nobiling (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8), Torggler (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8), Runge (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), Sommer (ibid. XLIII, 253), Skutsch (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und Reinsberg in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit Ausnahme Nobiling’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, während Schultze selbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach Schultze’s Vorschrift geschehen muss (Skutsch), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (Reinsberg). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durch Schultze’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nur Sommer fand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen auf Späth’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.