Künstliche Respiration.

Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von Pellacani (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der Pacini’schen Methode und auf Anregung Messerer’s von Merkel (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode von Marshall-Hall geprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. Pellacani schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen. Merkel konnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50 Marshall-Hall’schen Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.

Luftathmen während der Geburt.

Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind noch während der Geburt Luft athmen könne, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, da Schwartz (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindes meistens gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte. Teichmeyer bemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibt Martin (Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend, Rothe (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von Henke, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.

Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Frucht zu bringen, und dass bei erschlafftem Uterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (Schatz, Hegar), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburt verzögert verlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.

Luftleere Lungen.

Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn die Lungen luftleer gefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass, trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten, die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich wieder luftleer werden können.

Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache hiervon liegt wohl vorzugsweise in der noch ungenügenden Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln, aber auch darin, dass die anatomischen Athmungscentren noch nicht so weit ausgebildet sind, um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen finden.[478] Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeit nach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen. So berichtet Pellacani (l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3 ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand. Auch die von Nikitin („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitet Nikitin das Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.

Lebensschwäche oder Apnoë.