Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung sich verzögern. Nach K. Schröder[479] ist es der gewöhnliche Fall, dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt mit den oben angeführten Angaben von Schwartz, zufolge welchen die Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hat Kehrer (Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache dieser Erscheinung ist die Apnoë, d. h. jener Zustand, in welchem die Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht, dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (im Kehrer’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher, seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.

Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.

Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist die Asphyxie. Jene Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen, bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt, sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde, dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden, niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.

Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkter Hirndruck und consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen (Poppel, Kehrer).

Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.

Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein, dass das Kind in unverletzten Eihäuten geboren wurde oder die Respirationsöffnungen durch Eihautstücke verlegt waren.

Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in Henke’s Zeitschr.[481] von Buttler Lane u. A.[482] angegeben. Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch im Buttler Lane’schen Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten habe und was sie damit anstellen sollten. Dies musste auch im Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes „ganz schwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird von Schröder[483] mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand, in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt, namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu sich gebracht.

Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim, Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.

Ferner gibt es gewisse pathologische Processe, die trotz erfolgender Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre Entfaltbarkeit verhindern.

Behinderte Aufblähung der Lunge.