Dass, wie Krahmer meint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können, wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen, z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3–8) Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde, bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringt Giovanardi, Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der von Eberty, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.) Badstübner („Ueber Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss. 1893) hat bei Strassmann dieses Verhalten verfolgt und gefunden, dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auch Giovanardi angab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende Lungen Neugeborener anbelangt, so hat Pellacani (l. c.) gefunden, dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden, nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen der Luft geschieht, wie Pellacani durch einen Versuch mit dem Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der centralen Partien. De Arcangelis aber (Giornale di medic. legale, 1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener Hunde in der feuchten Kammer nach 5–11 Tagen, ohne zu faulen, ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck. Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr, je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den bereits oben ([pag. 755]) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern. Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden, dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.

Gutachten bei luftleeren Lungen.

Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessen können, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war, da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen, wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden, endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich, aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen werden, dass wir in einem solchen Falle, wie dies Casper vorschlug, unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben: dass der Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen werden könnte.

Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.

Lungenblutprobe.

Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes, weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen, als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener von Daniel und von Ploucquet, welche Beide von dem Satz ausgehen, dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem. Während jedoch Daniel nur das absolute Gewicht der Lungen im Auge hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469 Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglich Ploucquet das Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der Satz Ploucquet’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche, von Schmitt, Lecieux (400 Kinder in der Maternité von Paris), Elsässer, Devergie und Casper unternommene Wägungen als ganz unrichtig sich erwies. Später (1868) hat Ogston in Aberdeen solche Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.

Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth, und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt, daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen, wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.

Aus denselben Gründen erscheint auch die von Zaleski (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene „Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen waren. Zu diesem Urtheil ist sowohl Blumenstok (Internat. klin. Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, als Jolin und Key-Aberg (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343) auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.

Anderweitige Lebensproben.

Entleerung von Meconium.