Da, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, das Verhalten der Lungen nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen. Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder nicht erfolgte Entleerung von Harn und Meconium legen zu sollen, da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten die Entleerung von Harn und noch mehr jene von Meconium verzögert, vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu finden.

Leberblutprobe. Harnsäureinfarct.

Die sogenannte „Leberblutprobe“ von Schäffer, welche die Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth. Die im fötalen Zustande senkrechte Stellung des Magens ändert sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenannten fötalen Wege (Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli) ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenannten Harnsäureinfarct in den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerst Cless aufmerksam machte, und von welchem Schlossberger behauptete, dass er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme, kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als Harnsäureinfarct eine Anfüllung der Bellini’schen Röhrchen in den Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe wiederholt von Anderen beobachtet. (Vide Casper-Liman, l. c. II, 909; Birch-Hirschfeld, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag. 1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal von Heschl und einmal 1887 von A. Paltauf bei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem 3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.

Breslau’sche Magendarm-Schwimmprobe.

Von ungleich höherem Werth als die genannten „Lebensproben“ ist die Breslau’sche Magendarm-Schwimmprobe. Sie beruht auf der lange übersehenen Thatsache, dass Magen und Darm der noch ungeborenen Frucht ebenso luftleer sind wie die Lunge, und dass erst nach der Geburt, gleichzeitig mit dem Beginn der selbstständigen Athmung, Luft auch in den Magen und in die obersten Darmschlingen gelangt und später von da aus durch den ganzen Darm sich verbreitet. Ob die ersten Luftblasen in den Magen durch Schlingbeschwerden gelangen oder aspirirt werden, ist noch nicht entschieden. Breslau, dem das Verdienst zufällt, 1866 zuerst auf diese Thatsache aufmerksam gemacht zu haben, hat vorgeschlagen, den Magen und Darmcanal ebenso durch die Schwimmprobe auf ihre Lufthaltigkeit zu prüfen, wie die Lungen, und sprach sich auf Grund seiner Beobachtungen dahin aus, dass dieser Magendarm-Schwimmprobe ein gleicher Werth als Lebensprobe zukomme, wie jener, die seit Langem mit den Lungen vorgenommen wird. Auch will er gefunden haben, dass der Grad des Luftgehaltes des Magens und des Darmes einen Schluss gestatte auf die Energie, mit welcher, und die Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, und stellte schliesslich die Behauptung auf, dass durch Fäulniss allein die genannten Organe nicht lufthaltig, beziehungsweise schwimmfähig werden, weshalb die Darmschwimmprobe auch bei faulen Kindesleichen verwerthet werden könne.

Eine grosse Reihe von Beobachtungen, die wir in dieser Richtung anstellten, hat uns zunächst die Richtigkeit des ersten der Breslau’schen Sätze bestätigt, dass in der Regel schon mit den ersten extrauterinen Athembewegungen Luft in den Magen gelange, und denselben schwimmfähig mache, weshalb wir dieser Thatsache einen hohen diagnostischen Werth zuschreiben müssen. Der Umstand, dass in vereinzelten Fällen auch bei Kindern, die nach der Geburt gelebt und Luft geathmet hatten, Magen und Darm luftleer gefunden wurden, ist nicht geeignet, den Werth der Breslau’schen Probe wesentlich zu vermindern, da wir ja auch in dem Verhalten der Lungen Ausnahmen begegnen, ohne deshalb den Werth der Lungenschwimmprobe zu unterschätzen. Unter Anderem ist es klar, dass Magen und Darm trotz stattgehabten extrauterinen Lebens dann luftleer bleiben werden, wenn durch irgend eine der oben erwähnten Ursachen der Zutritt der Luft zu den Respirationsöffnungen unmöglich war. Dagegen kann, und das ist eine besonders werthvolle Seite der Magendarm-Schwimmprobe, Luft in den Verdauungstractus auch dann gelangen, wenn eine Aspiration derselben in die Lungen wegen Muskelschwäche oder Verstopfung des Kehlkopfes oder der Trachea nicht möglich war, und wir haben aus mehrfachen Beobachtungen die Ueberzeugung gewonnen, dass gerade in solchen Fällen mehr Luft in den Magen und in den Darm gelangt, als bei unbehinderter Respiration. Wir haben in einzelnen Fällen, in welchen die Lungen wegen Lebensschwäche oder Verstopfung der Bronchien fast vollkommen atelectatisch blieben, den Magen und den ganzen Dünndarm luftgebläht gefunden, obgleich die Frucht wenige Augenblicke nach der Entbindung gestorben war, während bei Kindern, die, ohne dass die Lungenrespiration behindert war, gleich nach der Geburt starben, in der Regel nur im Magen und im Zwölffingerdarm, höchstens im Anfangsstücke des Jejunum und nur sehr selten tiefer herab Luft gefunden wird. Lebhafte Schluck- und Aspirationsbewegungen, sowie die vermehrte, noch nach dem Tode einige Augenblicke andauernde Darmperistaltik sind wohl die Ursache obiger Erscheinung, woraus sich auch erklärt, warum man bei sofort nach der Geburt in Abortsstoffen u. dergl. ertrunkenen Kindern die Ertränkungsflüssigkeit mitunter weit in den Dünndarm, sogar bis in’s untere Ileum hinein verfolgen kann (vide Fagerlund, l. c.). Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, 242) konnte bei einem lebend vergrabenen Neugeborenen Erde im Magen und auf weite Strecken im Dünndarm nachweisen und auch eine von Winter (l. c.) gemachte Beobachtung gehört hierher, die ein vor der Wendung nach dem Blasensprunge abgestorbenes ausgetragenes, Kind betraf, bei welchem die Trachea meconiumhältigen Schleim, die Lungen fast keine, der Magen aber und der Dünndarm bis kurz vor dem Colon viel Luft enthielten. Es geht daraus hervor, dass der zweite von Breslau aufgestellte Satz, dass der Luftgehalt des Magens und Darmcanals gleichen Schritt halte mit der Intensität der Luftathmung und der Dauer derselben, nicht so richtig ist wie der erste, und dass insbesondere wenn man den Grad der Luftfüllung des Verdauungstractus für Bestimmungen der Zeit, wie lange das Kind gelebt haben konnte, verwerthen wollte, jedesmal auch darauf Rücksicht genommen werden müsste, ob die Lungenrespiration frei oder behindert gewesen ist.

Der dritte Satz Breslau’s, dass ein luftleer gewesener Verdauungstractus auch bei vorgeschrittener Fäulniss luftleer bleibe, ist entschieden unrichtig. Wir haben zwar wiederholt bei todtgeborenen Kindern, die wir faulen liessen, Magen und Darm luftleer gefunden, konnten jedoch in den meisten Fällen die Entwicklung von Gasblasen nicht blos unter der Magen- und Darmschleimhaut, sondern im Lumen selbst beobachten und natürlich auch die Schwimmfähigkeit dieser Organe constatiren. Auch sahen wir wiederholt den Dickdarm schwimmen und das enthaltene Meconium mit Gasblasen durchsetzt, wie dies auch Falk (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 281) beobachtete. Es scheint auch, dass die Fruchtwässer rasch der Fäulniss unterliegen, und wenn sie geschluckt wurden bei todtgeborenen Kindern Fäulnissgase im Magen entwickeln und diesen aufblähen können. So erklären sich die von Mittenzweig und Strassmann (Berliner klin. Wochenschr. 1889, Nr. 6) beobachteten Fälle, in welchen bei in unverletzten Eihäuten geborenen und in diesen eine kurze Zeit liegen gelassenen Früchten Luft im Magen gefunden wurde. Auch im Uterus kann sich durch Fäulniss Luft entwickeln (Tympania uteri) und geschluckt werden, wie Winter einen solchen Fall mittheilt.

Dem Gesagten zufolge müssen wir in der Magendarm-Schwimmprobe ein werthvolles Mittel sehen zur Beantwortung der Frage, ob ein Kind nach der Geburt gelebt habe oder nicht, namentlich ein solches, welches die Lungenprobe, wenn auch nicht zu ersetzen, wohl aber zu unterstützen und zu ergänzen vermag. Die Vornahme dieser Probe ist daher niemals zu unterlassen, und geschieht in der Weise, dass man den Magen am Pylorus und an der Cardia unterbindet und ebenso wie die Darmschlingen herausnimmt und auf’s Wasser legt. Man kann dann sehr genau beobachten, ob und bis auf welche Strecke der Verdauungstractus Luft enthält.

Zu denselben Schlüssen sind E. Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) und Nikitin („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) gelangt. Nach Ungar’s eingehenden Untersuchungen gelangt die Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar. Kehrer vermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, was Ungar nicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea entwickelten und nach 4–7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch geworden waren (s. [pag. 744]). Einen analogen Fall beim menschlichen Neugeborenen hat Ermann (Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und einen anderen Winter (l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wie Ungar bemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige Athembewegungen in die Lungen ([pag. 764]). Doch hat dies nur bei Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens untersucht wurde. Winter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 101), Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) und Pellacani (Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch durch Schultze’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht werden, wie wir, Winter (l. c.) und Haun („Ueber die Magen- und Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies nach Pellacani (l. c.) mit der Pacini’schen Methode nicht gelang. Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann, geben sowohl Falk (l. c.) als Ungar zu, doch könnte dieses, unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.

Paukenhöhlenprobe.