Von den inneren Befunden, die für die Bestimmung der Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, verwerthet werden können, sind zunächst die in den Lungen zu erwähnen. Es ist in dieser Beziehung selbstverständlich, dass, wenn bei einem Kinde die Lungen luftleer gefunden werden und für die Annahme eines nachträglichen Verdrängtwordenseins der Luft kein Grund vorliegt, ein Zweifel über den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes nicht bestehen kann. Finden wir die Lungen lufthaltig, so werden wir zunächst vor der Frage stehen, ob schon ein einziger oder einige wenige Athemzüge genügen, um die Lungen eines eben geborenen Kindes vollständig zu füllen, oder ob dazu mehrere Inspirationen nothwendig sind. Diese Frage wurde uns in strafgerichtlichen Fällen wiederholt vorgelegt. Wir stehen nicht an, sie dahin zu beantworten, dass, wenn die Luftwege vollkommen frei sind, schon der erste kräftige Athemzug, jedenfalls aber einige wenige Athemzüge genügen, um alle Theile der Lungen lufthaltig zu machen. Dafür spricht nicht nur die grosse Zahl der Fälle, die von uns und von Anderen beobachtet wurden, in welchen, trotzdem die Kinder sofort nach der Geburt umgebracht worden waren, doch vollkommen lufthaltige Lungen sich fanden, sondern auch einige Thierversuche, welche ergaben, dass, wenn man der Reife nahe Früchte aus dem Uterus der lebenden Mutter rasch ausschneidet und dieselben sofort nach den ersten Inspirationsbewegungen erdrosselt, in allen Theilen lufthaltige Lungen sich finden, wenn nicht etwa, was bei solchen Vivisectionen leicht geschieht, vorzeitige Athembewegungen stattgefunden haben. Damit stimmen auch die Beobachtungen Ungar’s („Ueber den Nachweis der Zeitdauer des Lebens Neugeborener“, Vortrag in der Naturforscherversammlung in Wien 1894), welcher zugleich die Angaben von Dohrn, Eckerlein (1869), dass der Luftwechsel der Neugeborenen bei ruhiger Athmung am ersten Tage noch ein schwacher sei und erst im Laufe der nächsten Tage ansteige, bestätigt, diese Thatsache aber nicht wie die Genannten von unvollständiger Füllung der Lungen mit Luft, sondern nur von geringer Blähung der bereits entfalteten Alveolen ableitet. (Siehe auch die Bonner Diss. Büchner’s, 1892). Finden sich Atelektasen in den Lungen, so wird im Allgemeinen desto weniger ein längeres Gelebthaben angenommen werden können, je ausgedehnter die atelektatischen Partien gewesen sind. Ein solcher Schluss mag besonders dann gerechtfertigt sein, wenn die atelektatischen Partien über die lufthaltigen prävaliren. Doch ist zu berücksichtigen, dass Neugeborene ihres geringen Sauerstoffbedürfnisses wegen mit beträchtlichen Atelektasen lange fortleben können, und dass es nichts Seltenes ist, auch bei mehrere Tage und selbst Wochen alten Kindern solche Atelektasen zu finden, die allerdings erst nachträglich entstanden sein konnten.

Wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der extrauterinen Lebensdauer kann der Verdauungstractus ergeben. So zunächst sein Luftgehalt. Wenn wir den ganzen Darmcanal eines Kindes mit Luft gefüllt finden und Lufteinblasen und Fäulniss ausgeschlossen ist, so können wir schon aus diesem Befunde schliessen, dass das Kind nicht gleich nach der Geburt gestorben sei, doch kann unserer Erfahrung zufolge schon im Verlaufe des ersten Tages der ganze Darmcanal Luft in sich aufnehmen. Dass der Luftgehalt des Verdauungstractus nicht immer gleichen Schritt hält mit der Intensität und der Dauer der ersten Athembewegungen, wurde bereits oben bemerkt. Anderseits ist es nichts Seltenes, auch bei Kindern, die mehrere Tage gelebt haben, einzelne Darmschlingen und, insbesondere wenn derselbe keine fäculenten Stoffe enthält und zusammgezogen ist, den ganzen Dickdarm luftleer zu finden. Meconium im Dickdarm spricht für den neugeborenen Zustand, da dasselbe in der Regel schon im Laufe des ersten Tages, aber nicht immer schon in den ersten Stunden entleert wird. Würde man entweder aus dem Magen- oder aus dem Darminhalt nachweisen können, dass dem Kinde bereits Nahrung gereicht wurde, dann würde selbstverständlich die Annahme, dass das Kind gleich nach der Geburt gestorben ist, entfallen, man wäre aber nicht berechtigt, aus diesem Befunde allein zu schliessen, dass das Kind mehrere Tage gelebt haben müsse, da dasselbe schon in den ersten Stunden nach der Geburt Nahrung bekommen haben konnte.[490]

Fötale Wege.

Die sogenannten fötalen Wege, nämlich die Nabelarterien und die Nabelvenen, der Ductus Arantii, das Foramen ovale und der Ductus Botalli, gehen in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen ein und schliessen sich erst nach Wochen vollständig. Ihr Verschluss würde daher allerdings beweisen, dass das Kind nicht blos nicht neugeboren, sondern schon mehrere Wochen alt ist. Am frühesten obliteriren die Nabelarterien, indem man diese schon zur Zeit des Nabelabfalles stark verengert und in ihren Wandungen relativ verdickt findet, wobei sich gleichzeitig ihre peripheren Enden vom Nabelringe zurückziehen, indem später nur noch die Adventitia zurückbleibt. Die Obliteration der Nabelarterien erfolgt nur bis zum Abgange der Collateraläste, welche der centrale Theil der Nabelarterien zur Blase abschickt, und sie geschieht in der Regel nicht durch Thrombusbildung, sondern durch allmälige Verengerung und Verwachsung. Pathologische Thrombose und Arteriitis umbilicalis ist häufig und betrifft immer den peripheren Theil der Nabelarterien, welche an der betreffenden Stelle meist schiefergrau verfärbt und spindelförmig aufgetrieben sind. Die Wandungen sind dann selbst verdickt und der von ihnen eingeschlossene Thrombus häufig eiterig zerfallen. Unter normalen Verhältnissen scheint die vollständige Obliteration des peripheren Theiles der Nabelarterien 4–6 Wochen zu beanspruchen.

Geburtsgeschwulst.

Zu den inneren Kennzeichen des neugeborenen Zustandes gehört auch die Geburts-, insbesondere die Kopfgeschwulst (Caput succedaneum), welche, wenn sie nicht mit bedeutenden Extravasaten verbunden war, schon innerhalb des ersten Tages sich zurückzubilden oder wenigstens bedeutend abzuschwellen pflegt. Braune Färbung der extra- oder intracraniellen Extravate oder gar der Befund von Hämatoidinkrystallen in diesen oder der Befund des typischen Kephalhämatoms lassen auf längeres Leben nach der Geburt schliessen.

Skelet. Knochenkerne nach der Geburt.

Das Skelet des Kindes erfährt in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen, es wird daher das Skelet eines schon mehrere Tage alten Kindes von jenem eines neugeborenen kaum zu unterscheiden sein. Skelete von Kindern, die mehrere Wochen nach der Geburt gelebt hatten, werden sich in der Regel durch die jene reifer Neugeborener übertreffende Länge, sowie insbesondere durch die Grösse des Knochenkerns in den unteren Epiphysen der Oberschenkel erkennen lassen, dessen Durchmesser bei Neugeborenen 9 Mm. nur ganz ausnahmsweise übersteigt.

Knochenkerne nach der Geburt.

Vor Kurzem untersuchten wir eine bis auf die Knochen von Ratten zerfressene, in einem Abortcanal gefundene Kindesleiche. Die Umstände sowohl, als der Befund an der Leiche (4 Mm. breiter Knochenkern in der unteren Femurepiphyse) sprachen für den neugeborenen Zustand. Nachträglich ergab sich aber, dass das Kind bereits 11 Tage alt, von der Mutter durch Andrücken an die Brust getödtet und dann erst in den Abort geworfen worden war! Nach Filomusi-Guelfi (Virchow’s Jahrb. 1889, I) lässt ein Kern von 8 Mm. Durchmesser mit Wahrscheinlichkeit, ein solcher über 9 Mm. mit Gewissheit darauf schliessen, dass das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt habe. Fagerlund (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 5) hat in unserem Institute an 40 Kindesleichen das Verhalten der Knochenkerne der Gliedmassen im ersten Lebensjahre studirt und gefunden, dass der Kern in der unteren Femurepiphyse so grossen Schwankungen in seiner Grösse unterliegt, dass aus ihm keine sicheren Schlüsse auf das Alter des Kindes gezogen werden können. Ebenso ist der Kern im Caput humeri wenig verwerthbar, denn wenn er auch regelmässig bei 11–12 Wochen alten Kindern gefunden wird, so kommt er doch häufig schon früher, mitunter schon am Ende des letzten Schwangerschaftsmonates vor. Dagegen scheint das Auftreten eines Kernes in der Eminentia capitata ossis humeri, im Os capitatum, Os hamatum, in der unteren Epiphyse der Tibia und im Caput femoris zu gewissen Schlüssen zu berechtigen, da der im Caput femoris nicht vor einem halben Jahr, die übrigen nicht vor 3 Monaten sich finden.