Schliesslich ist nicht zu vergessen, dass durch die Wehenthätigkeit selbst die Placentarrespiration in’s Gedränge gebracht wird, da bei jeder Contraction des Uterus die Gefässe desselben verengert und dadurch die Zufuhr sauerstoffhaltigen mütterlichen Blutes zur Placenta verringert wird, da ferner die Placenta selbst und ihre Gefässe eine Compression erleiden und überdies mit jeder Wehe die Lösung des Mutterkuchens vorwärts schreitet. Unter normalen Verhältnissen erreicht die während einer Wehe erfolgende Sauerstoffverarmung des fötalen Blutes keinen so hohen Grad, dass dadurch der Fötus in Erstickungsgefahr gerathen würde, wohl kann dies aber geschehen durch längere Dauer der einzelnen Wehen (Krampfwehen) oder durch verzögerte Ausstossung der Frucht.

Wird durch eine der erwähnten Ursachen die fötale Respiration vorzeitig und dauernd unterbrochen, so treten, indem das sauerstoffarme Blut die Medulla oblongata erregt, Athembewegungen (wahrscheinlich auch Convulsionen) auf, deren Dauer und Intensität von der Entwicklung des Körpers abhängen dürfte, worauf suffocatorische Asphyxie und, wenn die Geburt sich nicht noch rechtzeitig beendet, der Tod erfolgt. Jene „vorzeitigen Athembewegungen[498] haben im Allgemeinen einen analogen Effect, wie wir ihn bei der normalen extrauterinen Athmung geschildert haben, nämlich die Aspiration des vor den Respirationsöffnungen des Fötus befindlichen Mediums und die Entfaltung des Lungenkreislaufes, respective die Vermehrung des Blutgehaltes der Lungen, und die dadurch entstehenden Veränderungen sind es, welche uns gestatten, an der Leiche mit grosser Sicherheit die Diagnose zu stellen, dass das betreffende Kind an „fötaler Erstickung“, d. h. in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung gestorben ist.

Sectionsbefund nach fötaler Erstickung. Vorzeitige Athembewegungen.


Das Medium, dessen Aspiration unter solchen Umständen erfolgt, ist das Fruchtwasser oder der sogenannte Fruchtschleim mit oder ohne Beimengung von Blut oder Meconium. Letztere Beimengung ist häufig, namentlich bei Kopflagen, da das Meconium, welches die Frucht während der Erstickungsnoth entleert, sich sofort herabsenkt und dadurch zu den Respirationsöffnungen derselben gelangt. Wahrscheinlich werden diese Stoffe vorzugsweise erst durch die sogenannten terminalen, tiefen Inspirationen eingeathmet, wie wir dies auch beim Erstickungstode, mit welchem die „fötale Erstickung“ eine grosse Aehnlichkeit besitzt, gesehen haben. Je kräftiger und tiefer diese Inspirationen gewesen und je länger sie gedauert haben, desto mehr von den genannten Stoffen wird aspirirt und desto tiefer dringen sie ein, so dass man manchmal in der Lage ist, dieselben bis in die kleinsten Bronchien zu verfolgen. In der Regel gelangen sie aber blos in die grösseren Bronchien, da die zähe und meist dickliche Beschaffenheit der Substanzen ein tieferes Eindringen nicht gestattet. Mitunter finden sie sich nur in den Choanen und im Rachen, woselbst sie, namentlich der fadenziehende Fruchtschleim, den Eingang zum Kehlkopf verlegen. Aspirirte Fruchtwasserstoffe sind häufig schon makroskopisch als solche zu erkennen, insbesondere durch die beigemengten Bröckchen von Vernix caseosa und die besonders auf dunkler Unterlage mit blossem Auge zu erkennenden Wollhaare. Ist Meconium[499] beigemengt, so erscheinen die Stoffe mehr weniger grünlich und fallen mehr in die Augen. Doch ist zu bemerken, dass eine derartige Färbung auch andere, auf minder unschuldige Weise in die Luftwege gerathene Substanzen zeigen können, z. B. Cloakenstoffe. Entscheidend ist natürlich nur die mikroskopische Untersuchung, die daher niemals zu unterlassen ist. Man findet dann, wenn Fruchtwasserstoffe vorliegen, die Hauptbestandtheile der käsigen Schmiere, grosse, meist in Fetzen zusammenhängende Epidermiszellen, Fett und Fettkrystalle (Cholesterin) und Wollhaare, welche durch ihre Dünne und Kürze, sowie durch das Fehlen der Marksubstanz sich charakterisiren. Ist Meconium beigemengt, so findet man ausserdem Gallenpigment, meistens in Schollen, seltener in Form von Bilirubin- (Cholepyrrhin-) Krystallen, ausserdem einzelne zellige Elemente gallig imbibirt, ferner Cholesterinkrystalle in vermehrter Menge und auch Darmepithelien. Manchmal ist Blut beigemischt, namentlich wenn vorzeitige Placentarlösung die Ursache des fötalen Erstickungstodes gewesen war. Eine Verwechslung dieser Stoffe mit extrauterin in die Luftwege gerathenen Stoffen kann bei sachgemässer Untersuchung nicht wohl vorkommen. Namentlich wird sich Abtrittsinhalt, der einige Aehnlichkeit mit meconiumhaltigen Fruchtwässern besitzt, bei der mikroskopischen Untersuchung leicht unterscheiden lassen, insbesondere durch die heterogenen Bestandtheile (Reste pflanzlicher und thierischer Nahrung, sandige und kohlige Beimengungen, Tripelphosphate etc.), aus denen er zusammengesetzt ist.

Lungen nach fötaler Erstickung. Diagnose.

Da, wie bereits an einer anderen Stelle erwähnt wurde, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse steht zu der Leichtigkeit, mit welcher das aspirirte Medium die Lungen zu füllen vermag, so ist es begreiflich, dass in Folge vorzeitiger Athembewegungen die Lungen desto blutreicher werden, je weniger die aspirirten Substanzen ihrer schleimigen und dicklichen Consistenz wegen einzudringen vermochten. In dem Falle, in welchem die betreffenden Substanzen nur in den Kehlkopf eindrangen, oder noch mehr dann, wenn trotz vorzeitiger Athembewegungen gar kein Medium aspirirt werden konnte (z. B. weil die Respirationsöffnungen durch die Wände der Geburtswege oder durch Eihäute verlegt, oder weil die Luftröhre durch starke Streckung des Halses [Gesichtslage], oder feste Umschlingung desselben durch die Nabelschnur undurchgängig war), muss natürlich die Blutüberfüllung in den Lungen den höchsten Grad erreichen, da unter solchen Umständen die Aufgabe, den Brustraum auszufüllen, dem Blute allein zufällt. Daher kommt es, dass die Lungen der während des Geburtsactes suffocatorisch gestorbenen Früchte dunkel von Farbe, schwer und etwas vergrössert erscheinen, und am Durchschnitt viel Blut entleeren, eine Thatsache, die am besten beweist, wie wenig von der angeführten Ploucquet’schen Lungenblutprobe zu halten ist.

Von anderen Erscheinungen, die sich bei während der Geburt in Folge vorzeitiger Unterbrechung der fötalen Athmung gestorbenen Kindern finden, erwähnen wir insbesondere die Ecchymosen in den Lungen und am Herzen, die zu den fast constanten Sectionsbefunden gehören und deren reiche Entwicklung sich einestheils aus der hochgradigen Blutstauung in den Brustorganen, anderseits aus der grossen Zartheit der kindlichen Gefässe erklärt, in Folge welcher diese, sowohl bei der ungeborenen, als bei der neugeborenen Frucht weniger leicht eine Steigerung des Blutdruckes auszuhalten vermögen, als dies später der Fall ist. Cyanose des Gesichtes, Injection und selbst Ecchymosirung der Conjunctiva sind ebenfalls häufige Befunde. Nobiling (Bayr. Aerztl. Intell.-Bl. 1884, Nr. 38), hat auch an anderen Stellen, insbesondere auch im peribulbären Fettgewebe und in der Retina, häufig Ecchymosen gefunden. Dass bei dieser Todesart Fruchtwasserbestandtheile, eventuell Meconium, auch in den Magen und in die Paukenhöhlen gelangen können, wurde bereits erwähnt. Häufig erscheint die Nabelschnur solcher Kinder gallig imbibirt, ein Befund, dessen schon Zittmann (Mende, I, 200), als den todtgeborenen Kindern eigenthümlich zukommend, erwähnt. Diese Verfärbung rührt vom entleerten Meconium her, kommt, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, sehr bald zu Stande und ist daher diagnostisch verwerthbar. Doch kann sie sich selbstverständlich auch bilden, wenn das bereits geborene Kind in meconiumhaltiges Fruchtwasser oder gallige Stoffe enthaltenden Abtrittsinhalt zu liegen kam.

Finden sich die genannten Erscheinungen, dabei luftleere Lungen und ein luftleerer Verdauungstractus, und fehlen zugleich alle Spuren einer Maceration, so kann man mit grösster Wahrscheinlichkeit sich dahin aussprechen, dass das untersuchte Kind schon während der Geburt an „fötaler Erstickung“ gestorben ist. Mit voller Bestimmtheit die Todtgeburt zu erklären, geht nicht an, da das Kind auch nur scheintodt zur Welt gekommen sein konnte.

Es liegt der Einwurf nahe, dass ein ähnlicher Befund, wie der beschriebene, auch durch extrauterine Erstickung in Fruchtwässern zu Stande kommen kann. In dieser Beziehung muss bemerkt werden, dass ein Ertrinken des bereits geborenen Kindes in Fruchtwässern zwar nicht unmöglich ist, dass jedoch an einen solchen Vorgang nur bei einem besonderen Verlaufe der Geburt gedacht werden könnte, so z. B. wenn dieselbe über einem schon Fruchtwässer enthaltenden Gefässe geschah, oder wenn in ein solches gleichzeitig mit dem Kinde auch die Fruchtwässer hineinstürzten, dass jedoch auch in einem solchen Falle meist Gelegenheit geboten ist, dass das Kind durch die extrauterinen Athembewegungen, die es macht, auch Luft in seine Lungen bekommen kann.