Tod des Kindes während (in) der Geburt.
In dem Geburtsacte liegt eine Lebensgefahr für das Kind und es scheint, dass während der Geburt das Leben reifer oder der Reife naher Früchte mehr bedroht ist, als vor derselben. Nach einer genauen Statistik starben in Genf von 280 Todtgeborenen 136 (48%) vor und 144 (52%) während der Geburt, während nach einer minder genauen Zusammenstellung in Belgien die Zahl der vor der Geburt gestorbenen 64, jene der während der Geburt gestorbenen nur 36% betrug.[496] Es ist kein Zweifel, dass ebenso wie sich die Zahl der Todtgeburten überhaupt bei unehelichen Kindern fast 2 mal höher stellt, als bei ehelichen[497], auch die Zahl der während der Geburt gestorbenen unehelichen Kinder ungleich grösser sein wird als bei ehelichen Entbindungen, insbesondere aber bei heimlich Gebärenden, da bei diesen jede sachverständige Beihilfe entfällt, die durch ihre rechtzeitige Intervention nicht selten die Ursache der Lebensgefahr, in welcher das Kind schwebt, zu beseitigen, eventuell durch rasche Beendigung der Geburt das Kind zu retten vermag.
Während des Geburtsactes sind es zwei Momente, welche das Leben des Kindes bedrohen: 1. die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung und 2. der Druck, den der Kopf des Kindes erleidet.
1. Die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung.
Normal fällt die Aufhebung der Placentarrespiration zusammen mit der Ausstossung der Frucht, indem, sobald letztere erfolgt, der Uterus auf das vorläufig mögliche Minimum sich zusammenzieht und dadurch die, bereits durch die vorausgegangenen Wehen in ihrem Zusammenhang mit dem Uterus gelockerte Placenta sich löst. Erfolgt diese Aufhebung früher und wird das Kind nicht noch rechtzeitig geboren, so geht dasselbe suffocatorisch zu Grunde.
Compression der Nabelschnur.
Die Vorgänge, welche während des Geburtsactes eine vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung zu bewirken vermögen, sind fast durchwegs solche, die auch bei leichten, demnach auch bei verheimlichten Geburten vorkommen können. Es gehört hierher zunächst die Compression der Nabelschnur, und zwar in erster Linie diejenige, welche durch Vorfall der letzteren bedingt wird. Bei 743 von Scanzoni zusammengestellten Nabelschnurvorfällen wurden 408mal die Kinder todt geboren, also fast 55 von 100. Bei den von Kleinwächter (Prager Vierteljahrschr. 1870, III, 84) beobachteten Fällen gestaltete sich das Verhältniss der Todtgeborenen zu den Lebendgeborenen sogar wie 56·62% zu 43·48%. Dass bei heimlich Gebärenden sich das Sterblichkeitsverhältniss ungleich höher stellen wird, liegt auf der Hand.
Weniger gefährlich sind Umschlingungen der Nabelschnur, obgleich nicht zu leugnen ist, dass dieselben ebenfalls eine bis zur vollständigen Unwegsamkeit der Nabelgefässe sich steigernde Compression der Nabelschnur bewirken können, insbesondere dann, wenn wegen Kürze der Nabelschnur oder mehrfacher Umschlingung, der Nabelstrang während des Vorrückens des Kindskörpers stark gespannt und fest um den betreffenden Kindstheil zusammengezogen wird. Nach Hohl (l. c. 456) kamen in 181 Fällen von Nabelschnurumschlingung 163 lebende und nur 18 todte Kinder zur Welt. Mayer (Casper-Liman’s Handb., pag. 940) berichtet aus der Nägele’schen Klinik sogar von 685 mit Nabelschnurumschlingungen geborenen Kindern, von denen nur 18 erweislich dadurch den Tod gefunden haben. Auch Kleinwächter beobachtete unter 20 Fällen nur einmal Todtgeburt. Doch wird auch hier die Zahl der Todtgeburten bei heimlich Gebärenden sich zweifellos weit höher stellen, zumal wenn man die Häufigkeit der Nabelschnurumschlingungen berücksichtigt. (Hohl hat unter 200 Geburten 181mal Nabelschnurumschlingungen gesehen.) Sehr leicht kann eine tödtliche Compression der Nabelschnur bei Beckenendlagen zu Stande kommen. Bei solchen Geburten kommt natürlich die Nabelschnur, abgesehen von dem nicht seltenen „Reiten auf der Nabelschnur“, jedesmal in’s Gedränge, da sie zwischen Beckenring und den nachfolgenden Kopf geräth, und es ist begreiflich, wie leicht dieser Umstand, wenn der Kopf stecken bleibt, für das betreffende Kind fatal werden kann. Bekanntlich wird von den Geburtshelfern eben aus diesem Grunde rasche Entwicklung des nachfolgenden Kopfes gefordert und zu diesem Zwecke eine Reihe besonderer Handgriffe empfohlen. Trotzdem ist selbst in Gebäranstalten die Zahl der Todtgeburten bei Beckenendlagen eine viel höhere als bei Schädellagen. In der Prager Gebäranstalt betrug nach Kleinwächter das Verhältniss der in der Steisslage lebend- und todtgeborenen Kinder 84·37 : 15·63%. Ungleich grösser ist natürlich die Lebensgefahr für das Kind bei heimlichen Entbindungen, wo Niemand bei der Hand ist, der den etwa steckengebliebenen Kopf sofort entwickelt, woraus sich ergibt, dass die Erforschung der Lage, in welcher das Kind geboren wurde, auch bei forensischen Untersuchungen wegen Verdacht auf Kindesmord nicht übergangen werden sollte, wozu einestheils die Erwägung des Sitzes der Geburtsgeschwulst, anderseits die Aussagen der Mutter zu verwerthen sind.
Vorzeitige Lösung der Placenta.
Eine andere, auch bei heimlichen Geburten mögliche Ursache der vorzeitigen Unterbrechung der fötalen Athmung ist die vorzeitige Lösung der Placenta. Die Gefahr für das Kind ist desto grösser, je vollständiger diese Lösung ist, d. h. je grösser die Fläche des Mutterkuchens war, die ihrer respiratorischen Function vorzeitig entzogen wurde, und je länger darauf die Ausstossung der Frucht sich verzögert. Stärkere Blutungen, welche schon während der Geburt sich einstellen, werden auf eine vorzeitige Lösung der Placenta den Schluss gestatten.