Angeborener rundlicher Defect der Kopfhaut bei einer abortirten Frucht. (Nat. Gr.)

Fig. 119.

Angeborener Hautdefect am Wirbel eines ausgetragenen Kindes.

Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.

Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger Zeit, in welchem Falle sie dann im macerirten Zustande geboren werden.

Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken, in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495] und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken, besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer, schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch erst post mortem hineingelangen können.

Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder, die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.

In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name „Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492). Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838, pag. 555, und andere von Hammer („Beobachtungen über faultodte Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen scheinbar faultodter Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt, dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich erhalten können. So fand Zillner bei einer 2½ Jahre nach der Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2. Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche H. Chiari sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).