Beschädigungen der Schädelknochen während der Geburt, durch die Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen, als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein, welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand, daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden ([Fig. 120]). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das Promontorium herabgezogen oder beim Wigand-Martin’schen Handgriff von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben über derartige Verletzungen haben Dittrich (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 33–35) und Rosinski (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI, pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer, trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18–28), auch nach der Geburt durch Druck, z. B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne wichtig, als schon Passauer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand veranlasst worden sein konnte.

Fig. 120.

Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.

Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch den Geburtsact veranlasst worden waren, hat Gurlt 10 Fälle zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben, obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht, 0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen Stellen.

Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck ableiten können, weshalb Dittrich (l. c.) mit Recht behufs Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder, zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern, wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen der weichen Schädeldecken sich ergeben. Losser (Bericht der Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde, suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.

Verblutung.

Während der Geburt kann die Frucht auch an Verblutung zu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. Hüter hat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringt Valenta, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiteren Langerhans (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach Mironoff (Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46–0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (Sclafer) und solche, wo sie ganz fehlte (Stute, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hat Brachet in Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtet Westphalen (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).

Tod des Kindes nach der Geburt.

1. Tod durch Lebensunfähigkeit.