Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur eine besondere Besprechung.
Die Sturzgeburt.
Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht, aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als Sturzgeburt bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue vermehrt wird.
Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.
Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondere Klein Erwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (Mende, l. c. I, 228). Ebenso hat Cohen van Baren (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und Schütz (ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hat Hohl (l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eine einzige von seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507] Casper (l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde von Kuby über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, und Hecker, Lange und Spiegelberg fügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben Klusemann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), Olshausen (Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), Reinhard (23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) und Kondratowicz (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.
Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide Schröder, Lehrb. 1871, pag. 151; Ploss: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation von Felkin, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten haben Winckel (München 1884, Festschrift) und G. Koch (Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.
Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl. Sturzgeburt.
Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des Falles zu erwägen.
Was die Mutter betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w. aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der ganze Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (Winckel, Koch), so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche überstürzte Geburt.