Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.

Länge. Knochenkerne.


Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden Casper-Liman als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte Knochenkern ist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse ([Fig. 121]), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. und Hassenstein [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4–6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. Hartmann (Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal, Liman (l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2–3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird von Liman 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fanden Casper-Liman 1750 und als höchstes 5250 Grm. Hecker fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000–5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von A. Martin entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G. Braun’s Klinik kamen nach dem Berichte von C. Fürst (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon von Chaussier gemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2–5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann. Dupont („De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und Ipsen („Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.

Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch Mangel oder Verbildung oder angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich nothwendigen Organe.

Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.


Es gehören hierher zunächst die Monstrositäten im engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle von Taylor, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen — getödtet wurde. Ebenso berichtet Thompson (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof. G. Braun’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringt Hecker (Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (Zillner, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früher Rokitansky (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner Virchow (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), Jastrovitz (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und Parrot (Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wie Virchow bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.

2. Tod durch extrauterine Vorgänge.