Befund am Kopfe.
Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle von Winckel (l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer 22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.
Fig. 123.
Placentarende einer bei einer Sturzgeburt gerissenen Nabelschnur. Nat. Gr.[510]
Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.
Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer; namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob die Kopfverletzungen thatsächlich solche sind, wie sie durch einen einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung, der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur, aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen. Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen, wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete, mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet, kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt, sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren oder Fracturen geschehen. Bei einem von Koch untersuchten, im Stehen geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.
Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.
Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig mit Luft aufgebläht, oder namentlich, wenn wir nicht blos den Magen, sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass, wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.
Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte, da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.