An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet. Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung, weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.

Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.

Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr. Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von „Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch welche dieselbe bewirkt werden kann.

Von den activen Tödtungsarten, die bei Neugeborenen zur Anwendung kommen, ist die durch Verletzung des Schädels mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist, und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen werden muss.

Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.

Die Ossificationslücken zerfallen in spaltförmige oder anderweitig, d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.

Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten ([Fig. 124]). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als 1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des Hinterhaupthöckers 1–1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung besitzen ([Fig. 125]).

Fig. 124.

Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.