Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.

Die Leichenerscheinungen.

Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.

Locale Lebenssymptome.

Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (vide [pag. 757]). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, und Vezin hat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt; Gad (Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit, die von Eppinger an Spitalsleichen noch 2–6 Stunden p. m., von Jeanselme und Drasche an Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nach Marschall (The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nach Regnard und Loye (Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24–28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. ([pag. 506]) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.

Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: das Erkalten der Leiche, die Bildung von Hypostasen und die Todtenstarre.

Erkalten der Leiche.

Das Erkalten der Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8–17 Stunden (Casper); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nach Seydeler durchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurch bewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.

Prä- und postmortale Wärmesteigerung.

Die früher allgemein geltende Ansicht, dass die Körperwärme schon während des Sterbens, noch mehr aber nach dem Tode gleichmässig sinke, bis sich die Temperatur der Leiche mit der des umgebenden Mediums ausgeglichen hat, ist durch den von Wunderlich und Anderen geführten Nachweis der prä- und postmortalen Temperatursteigerungen bei einzelnen Todesarten bedeutend alterirt worden. Bekanntlich wurden diese besonders nach infectiösen Krankheiten (Cholera), sowie nach Tetanus und nach Krankheiten des centralen Nervensystems beobachtet, und zwar bis 44 und mehr Grad C., mitunter 15–20 Minuten nach dem Tode anhaltend. Ob auch einzelne und welche acute gewaltsame Todesarten mit prä- oder postmortalen Temperatursteigerungen einhergehen, ist vorläufig noch nicht genügend sichergestellt, doch scheint dieselbe beim Erstickungstode, sowie bei gewissen unter Erstickungserscheinungen oder unter Convulsionen verlaufenden Vergiftungen, sowie nach Verletzungen des Gehirns und des oberen Theiles des Rückenmarkes aufzutreten, während bei Verblutung, beim Ertrinken und Erfrieren, sowie vielleicht nach Verbrennungen oder Verbrühungen (wenn wegen Abgang der Epidermis starke Wärmeverluste stattfinden) niedere Temperaturen sich erwarten lassen.[517]