Die Möglichkeit, dass eine Leiche selbst bei genauester Messung etwas länger erscheinen kann, als der Körper im Leben gewesen war, ist nicht abzuleugnen, da sowohl unmittelbar nach dem Tode, als insbesondere, wenn bereits die Todtenstarre nachgelassen und die Fäulniss begonnen hat, eine Erschlaffung der Weichtheile, insbesondere auch der Bandapparate besteht und bei faulen Leichen, namentlich bei Wasserleichen, noch die Schwellung der Haut und anderer Weichtheile hinzutritt. Grössere Längendifferenzen kommen jedoch auf diese Weise nicht zu Stande.
Geschlechtsbestimmung. Behaarung.
B. Das Geschlecht. Unter gewöhnlichen Verhältnissen unterliegt die Bestimmung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten, wohl aber können sich solche bei hochgradig verfaulten, bei verstümmelten und bei verkohlten Leichen ergeben.
Auch bei sehr faulen, verstümmelten und selbst bei partiell verkohlten Leichen können schon die Kleider und ihre Reste, ebenso Schmucksachen, sowie der Haarwuchs das Geschlecht verrathen. Lange, nach Frauenzimmerart geflochtene und geknotete Haare lassen bezüglich des Geschlechtes kaum einen Zweifel übrig, und diese Verhältnisse sind noch nach sehr langer Zeit zu constatiren, da die Haare der Fäulniss sehr lange widerstehen. Beweis der oben angeführte, noch nach beiläufig 80 Jahren aufgefundene Zopf und zahlreiche Erfahrungen bei Exhumationen. So wurden z. B. nach Gaultier (Annal. d’hygiène publ. Janv. 1843) bei der nach 10 Jahren vorgenommenen Ausgrabung der Ueberreste der Juli-Gefallenen die Köpfe der Frauen sofort an den langen Haaren erkannt. Bartwuchs lässt den Mann desto zweifelloser erkennen, je mächtiger derselbe entwickelt ist. Dass auch bei Frauen, besonders bei älteren, mitunter Bartenwicklung vorkommt, ist allerdings nicht unberücksichtigt zu lassen. Eine Zusammenstellung exquisiter solcher Fälle bringt Taylor (Med. Jurisprudenz, 1873, II, 279). Beachtung verdient auch die sonstige Behaarung des Körpers, so der Vorderfläche der Brust und der Extremitäten, die im stärkeren Grade fast nur bei Männern vorkommt. Casper hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe (Handb. 1876, II, 119) der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib, die, wenn auch noch so geringe Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberge gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B. Schultze dagegen (Jena’sche Zeitschrift. Bd. IV, 312) hat häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal ein Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel und unter 140 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. Wir selbst haben ebenfalls solche Abweichungen vom Normalen bei beiden Geschlechtern beobachtet, unter Anderem bei einer 18jährigen Selbstmörderin, bei der sich zwischen den Brustdrüsen ein bis zum Brustbeingriff aufsteigender schmaler Streif ziemlich dichter, brauner, offenbar beschnittener (!) Haare fand, der sich nach unten in einen, über der Magengrube kaum angedeuteten, dann aber immer stärker und breiter werdenden, bis zu den Schamhaaren herabsteigenden Haarstreif fortsetzte (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 3 bis 4). Auch sind wir der Meinung, dass, wenn in einem Falle noch derartige Details erkennbar sind, und nicht etwa blos die Bauchhaut vorliegt, wohl noch andere und wesentlichere Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung zu finden sein werden.
Bekannt ist es, dass bei Fäulniss und Maceration der Zusammenhang der Epidermis mit dem Corium sich lockert und diese dann sammt den Haaren und Nägeln theils von selbst abgeht, theils leicht abgestreift werden kann. In Folge dessen ist es insbesondere bei macerirten Wasserleichen sehr gewöhnlich, dass mit der Epidermis auch die Haare fehlen, wodurch die Geschlechts- und auch die Altersbestimmung aus dem äusseren Aussehen erschwert und mitunter ganz unmöglich gemacht wird.
Ebenso können die Haare an den Leichen Verbrannter fehlen, wenn die betreffenden Theile von der Flamme erreicht worden sind. Durch letztere kann selbst der ganze Haar- und Bartwuchs in wenigen Augenblicken vollständig weggesengt und dadurch Kopf und Gesicht zur Unkenntlichkeit entstellt werden. Ein dichter Haarwuchs widersteht der Flamme länger als ein schütterer; geflochtene Haare (Zöpfe) länger als ungeflochtene, und, wie es scheint, auch gefettete länger als trockene. Aus dem Zusammentreffen solcher Momente erklärt sich, warum mitunter selbst bei stark verbrannten Leichen noch Haarreste gefunden wurden, wie dies bereits von anderen Beobachtern, neuerdings von Jastrowitz („Ueber den Tod durch Verbrennen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1880, XXXII, pag. 11) bemerkt wird und auch bei den Ringtheaterleichen beobachtet wurde.
Auf den weiblichen oder männlichen „Habitus“ des ganzen Körpers oder seiner Theile allein ist nicht viel zu geben, da bei beiden Geschlechtern Abweichungen vorkommen, und bei noch nicht geschlechtsreifen Individuen kein wesentlicher Unterschied in dieser Beziehung besteht. Ueberdies können die ursprünglichen Körperformen durch Fäulniss, Verkohlung etc. ganz auffallende Veränderungen erleiden.
Entscheidend für die Geschlechtsbestimmung ist der Nachweis des weiblichen oder männlichen Geschlechtsapparates oder charakteristischer Theile desselben.
Mammae.
Der Nachweis der Mammae ist von begreiflicher Wichtigkeit, doch ist es bekannt, dass dieselben mitunter bei Mädchen und Frauen ganz unentwickelt bleiben oder nachträglich atrophiren können, während anderseits bei Männern, wenn auch seltener, eine Entwicklung der Drüsensubstanz, so doch häufig in Folge Wucherung des Fettpolsters eine Vorwölbung der Brustdrüsengegend vorkommt. Bei Neugeborenen oder Säuglingen aus einer Anschwellung der Brustdrüsen und aus dem Ausfliessen von milchartiger Flüssigkeit (Hexenmilch) beim Drucke auf weibliches Geschlecht des Kindes schliessen zu wollen, wäre ein Fehler, da diese Erscheinung bei beiden Geschlechtern gleich häufig sich findet.