Eventuell wäre auch die Abnahme einer Gypsmaske vortheilhaft und ist diese ebenfalls leicht ausführbar.

Conservirung von Leichen.

Doch ist weder die letztgenannte, noch die photographische Aufnahme im Stande, die unmittelbare Besichtigung des Originalobjectes vollkommen zu ersetzen, und letztere ist daher wenigstens in wichtigeren Fällen so lange als thunlich zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die Beerdigung der Leichen unbekannter Personen so lange zu verschieben, als dies ohne sanitäre Gefahr zulässig erscheint. In Wien ist es Usus, unter gewöhnlichen Verhältnissen 3 Tage zuzuwarten, und wird diese Frist bei frischen Leichen und kalter Jahreszeit auch auf längere Zeit erstreckt. Auch ist es begreiflich, dass selbst in der warmen Jahreszeit, wenn es möglich ist, das Faulen der Leiche durch gewisse Vorkehrungen (Kälte, Balsamirung) zu hindern oder wenigstens zu verlangsamen, die Leiche lange Zeit im agnoscirbaren Zustande erhalten werden kann.

In grösseren Städten, wo häufig Leichen unbekannter Personen aufgefunden werden, empfiehlt sich eine analoge Einrichtung, wie sie in Paris als Morgue schon seit Decennien besteht, d. h. von Leichenhallen, in welchen die Leichen Unbekannter öffentlich ausgestellt werden unter Bedingungen, welche den Eintritt oder das Fortschreiten der Fäulniss so lange als möglich hintanzuhalten bestimmt sind.[540]

Ist die Aufbewahrung der ganzen Leiche nicht mehr möglich, so ist es in wichtigen Fällen angezeigt, wenigstens den Kopf zurückzubehalten und am besten in Alkohol zu conserviren, wie wir bereits mehrmals gethan haben.

Was nun die protokollarische Beschreibung des Kopfes und Gesichtes betrifft, so kommt die Kopf- und Gesichtsbildung im Allgemeinen in Betracht, ferner aber die nähere Beschaffenheit der Haare (Kopf- und Barthaare, Augenbrauen, eventuell auch Augenwimpern), der Gesichtshaut, der Augen, der Nase, der Zähne und der Ohren. Da die meisten Eigenschaften, auf welche hierbei Rücksicht zu nehmen ist, selbstverständlich sind, so wollen wir uns darauf beschränken, blos bezüglich der Haare, der Augen, der Nase und der Zähne Einiges zu bemerken.

Verhalten der Haare.

Bei den Haaren kommt bekanntlich, ausser der Dichte, Länge, Stärke und Anordnung vorzugsweise die Farbe in Betracht. Aber gerade in Bezug auf diese Eigenschaft ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere bei exhumirten Leichen, bei welchen, wie bereits oben erwähnt wurde, die Haare noch nach vielen Jahren erhalten gefunden werden können und daher die Verwerthung ihrer Eigenschaften für die Sicherstellung der Identität besonders nahe liegt.

Es ist nämlich eine durch zahlreiche Beobachtungen constatirte Thatsache, dass die Haare durch langes Liegen im Grabe ihre Farbe verändern, und zwar fast immer in’s Rothbraune. Schon Chevalier (Annal. d’hygiène publ. 1856, pag. 444) hat in einem solchen Falle gefunden, dass weisse Haare sich in braune verwandelt hatten, ebenso beobachtete Moser (l. c. pag. 65) bei einer 79jährigen, seit 4 Jahren beerdigten Frau eine ähnliche Farbenveränderung. Auch Orfila und Lesueur berühren in ihren „Gerichtlichen Ausgrabungen“ diese Thatsache und Casper (l. c. pag. 121) fand bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Leiche die Kopfhaare hellblondröthlich und die Verwandten erklärten, dass sich die Farbe im Grabe verändert haben müsse. Hauptmann (Virchow’s Archiv. XLVI) berichtet über die Exhumation der Leiche eines Mannes nach 20 Jahren, wobei die früher dunkelbraun gewesenen Haare jetzt roth gefunden wurden. Eine gleiche Veränderung constatirte Sonnenschein (Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 122 und 343) bei einer nach 24 Jahren ausgegrabenen Leiche. Auch die von uns an nach mehreren Jahren exhumirten Leichen beobachteten Haare waren sämmtlich rothbraun. Die Ursache dieser Verfärbung kann zunächst in der Einwirkung der Fäulnissjauche liegen, wie dieses auch Chevalier und insbesondere O. Oesterlen („Das menschliche Haar und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ Tübingen 1874, pag. 139) durch Versuche constatirten; Gleiches können aber auch die Humussubstanzen bewirken; endlich aber ist es bekannt, dass, wie das „Fuchsigwerden“ alter Perrücken beweist, todte Haare überhaupt im Laufe der Zeit röthlich werden. So sind auch die Haare der egyptischen Mumien fast durchaus rothbraun und H. Schaffhausen (Archiv f. Anthropol. V, pag. 125) fand in den Grüften einer Kirche zu Bonn aus dem 15. Jahrhunderte das Haar fast aller Leichen noch erhalten und in allen Fällen röthlich. Diese Verblassung des Haarpigmentes scheint in einzelnen Fällen bis zur vollkommenen Ausbleichung des Haares gehen zu können, da Moser (l. c. pag. 54) bei einem nach 7 Jahren exhumirten 37jährigen Manne und (pag. 64) bei einer 42jährigen, nach 6 Jahren exhumirten Frau die früher schwarzen, beziehungsweise braunen Kopfhaare nun weiss fand. Diese Beobachtungen stehen aber ganz vereinzelt da, so dass es nahe liegt, daran zu denken, dass vielleicht die Haare während des Lebens gefärbt gewesen sein mochten.

Dass die Haare auch durch grössere Hitze eine Farbenveränderung in’s Röthliche erleiden, ist bekannt, und kann beim sogenannten Brennen der Haare oft genug beobachtet werden. Bei den Leichen Verbrannter, wo mitunter, wie schon oben erwähnt, nur Reste der Haare gefunden werden, ist auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wir haben dieses Verhalten an den Haaren der Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden beobachtet, noch häufiger eine Verdeckung der eigentlichen Haarfarbe durch intensive Schwärzung durch Russ, so dass erstere erst nach Abwaschung des Haares zum Vorscheine kam.