Abgehen der Haare.

Dass die Haare einer Leiche mitunter absichtlich entfernt werden, um die Agnoscirung des Individuums zu erschweren, beweist der unten anzuführende Fall. Doch kann auch andererseits ein erst nachträglich an der Leiche durch Maceration oder Fäulniss oder zufällige mechanische Insulte erfolgter Abgang der Haare als eine absichtlich vorgenommene Entfernung der Haare gedeutet werden. Bekannt ist in dieser Beziehung der bereits [pag. 586] erwähnte Tisza-Eszlárer Fall, wo es sich um eine über 2 Monate im Wasser gelegene Leiche handelte und die Haare theils mit den Wurzeln abgegangen, theils an und in der Haut abgebrochen und abgerissen waren, welcher Befund auf ein stattgehabtes Abrasiren der Haare bezogen wurde. Auch hatten wir ein Gutachten über eine 3½ Monate im Freien gelegene weibliche Leiche abzugeben, bei welcher die Obducenten die offenbar durch die hochgradige Fäulniss und durch Thiere bewirkte Entblössung des Schädels von Weichtheilen und von Haaren von einer absichtlich zum Zwecke der Entstellung vorgenommenen Scalpirung der Leiche abgeleitet hatten, obgleich die betreffenden Haarzöpfe wenige Schritte von der Leiche entfernt gefunden worden waren!

Verhalten der Augen.

Bei den Augen kommt namentlich die Farbe der Iris in Betracht. Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist dieselbe leicht zu constatiren, schwerer, wenn die Cornea durch Fäulniss oder anderweitig getrübt oder ganz undurchsichtig geworden ist. Im ersteren Falle kommt zur Trübung der Cornea noch die bald sich einstellende und fortschreitende blutige Imbibition der Iris, welche die ursprüngliche Farbe der Iris ganz unkenntlich machen kann.[541] Gleiches kann durch Einwirkung von Hitze geschehen.

Veränderung der Cornea durch Hitze.

Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaue

Augen“ vortäuschte, obzwar die Iris braun war, wie dies auch bei faulen Leichen geschehen kann. In einigen dieser Fälle war durch die getrübte Cornea hindurch die gelblichweiss getrübte Linse zu erblicken, so dass das Auge wie ein cataractöses aussah.

Die milchige Trübung der Cornea betraf nur die epitheliale Schichte derselben, die mitunter in fetziger Ablösung begriffen war. Unter dieser war die Cornea, wenn der Bulbus noch nicht geschrumpft war, meist klar und durchsichtig. Die gleiche Erscheinung kann man, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, beobachten, wenn man den Augapfel in kochendes Wasser bringt. Sofort trübt sich die epitheliale Schichte milchig bis zur Undurchsichtigkeit und löst sich theilweise ab. Streift man diese Schichte ab, so kommt darunter die klare und durchsichtige Cornea zum Vorscheine, welche, was sich aus dem chondrinogenen Gewebe der Hornhaut erklärt, diese Beschaffenheit auch trotz minutenlangen Kochens behält, selbst dann noch, wenn bereits die Linse vollkommen gelblichweiss getrübt erscheint. Zu dieser Zeit ist der Bulbus so hart und gleichzeitig so elastisch, dass er, wenn man ihn auf den Boden fallen lässt, wie ein Gummiball bis auf ½ Meter in die Höhe springt. Schneidet man nun den Bulbus ein, so spritzt die unveränderte Glaskörperflüssigkeit im Strahle heraus, worauf der Bulbus und die Cornea zusammenschrumpfen und letztere ganz undurchsichtig wird.

Bei den hochgradig verkohlten Leichen fanden sich die Bulbi mehr weniger geschrumpft, und zwar mit Erhaltung ihrer Form, wie dies schon Ammon („Einfluss grösserer Hitze auf das Auge.“ Deutsche Klinik. 1851, 45, und Schmidt’s Jahrb. 1853, LXXVII, pag. 107) beobachtet und beschrieben hat.

Nase.