Bei dem allmäligen Verschwinden von Tätowirungen spielen die Lymphgefässe die Hauptrolle. Follin (Bull. de l’Acad. 1848–49, T. XIV) hat zuerst die Einwanderung der Farbstoffpartikelchen in die Lymphdrüsen nachgewiesen, und gleiche Beobachtungen hat v. Meckel gemacht. Es hat diese Thatsache nichts Ueberraschendes in sich, da ja ungelöste Stoffe selbst von der unverletzten Haut, von serösen Häuten u. s. w. durch Vermittlung der Lymphgefässe resorbirt werden können.[544] Ueber die benachbarten Drüsen kommen solche Farbstoffe nach Virchow nie hinaus. Sie finden sich daher in diesen jedesmal und können darin noch nachgewiesen werden, nachdem die Marke in der Haut schon verschwunden war. Die Farbstoffpartikelchen sitzen vorzugsweise in den peripheren Partien der Drüsen und sind sowohl an der ganzen Drüse, als insbesondere an Durchschnitten derselben makroskopisch zu erkennen. Namentlich gibt der sehr häufig angewendete Zinnober ein hübsches Bild. Unter dem Mikroskope erhält man ebenfalls schöne Bilder, doch sei bemerkt, dass Zinnoberkörnchen nur bei auffallendem Lichte schön roth, beim durchfallenden aber schwarz erscheinen.
Tardieu hat darauf aufmerksam gemacht, dass man Tätowirungen auch künstlich wieder wegbringen könne, indem es ihm, den Angaben eines Gefangenen folgend, der seine Tätowirung so beseitigt hatte, gelang, bei einem Kranken mittelst ätzender Säuren ein tätowirtes Kreuz derart zu beseitigen, dass nur eine flache Narbe zurückblieb. Auch Parent-Duchatelet (l. c. pag. 125) erwähnt, dass Prostituirte, wenn sie ihre Liebhaber wechseln, die Namen des letzten wegbringen und die des neuen sich eintätowiren lassen. Die Verlöschung der alten Marken geschieht durch Bestreichung der Stelle mittelst eines Pinsels mit Indigoschwefelsäure, wonach nur eine flache Narbe zurückbleibt. Parent-Duchatelet sah im Gefängnisse St. Madelaine 15 solche Narben an den Armen, an der Brust und am Halse(!) einer erst 25 Jahre alten Prostituirten. Zweifellos wird es von der Tiefe, in welcher die Farbstoffpartikelchen in dem Corium sitzen, abhängen, ob zur Entfernung derselben ein mehr oder weniger energisches Verfahren nothwendig sein wird. In dem Falle von Tardieu muss die Marke jedenfalls ganz oberflächlich gesessen sein. Lacassagne (l. c. 103) sah 18 Fälle, wo mit mehr weniger Erfolg versucht worden war, die Marke wegzubringen, und zwar theils durch ätzende Säuren, theils durch Nachtätowirung mit Kleesalz oder Frauenmilch! Ebenso mehrere, wo die Marke durch neuerliche Tätowirung verändert worden war. Richardson hat Natriumäthylat zur Beseitigung von Tätowirungsmarken mit gutem Erfolge benützt (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 419) und wir sahen einen Lehrling, der sich einen Theil seiner Tätowirungen mit Laugenessenz weggeätzt hatte.
An der Leiche kann eine bestehende Tätowirung schwer erkennbar werden durch Missfärbung der betreffenden Hautstelle in Folge der Fäulniss. Doch haben wir bei einer grünfaulen Wasserleiche an dem blossgelegten, schon hochgradig missfarbigen Corium des Armes noch sehr deutlich die rothe Tätowirung unterscheiden können. Bei einem ausgeschnittenen tätowirten Hautstücke, welches wir im Wasser faulen liessen, wurde die Marke allerdings unkenntlich, aber blos in Folge der Quellung und Runzelung der Epidermis. Nach Entfernung der letzteren kam sie sofort wieder zum Vorscheine.
An vertrockneten Hautstücken präsentiren sich Tätowirungen weniger deutlich als an frischen, da die Farben von dem schmutzig-gelbbraunen Untergrunde nicht deutlich genug abstechen. In zweifelhaften Fällen dürfte Aufweichen des mumificirten Hautstückes und Entfernung der Epidermis angezeigt sein.
Nicht unwichtig für die Constatirung der Identität sind auch die nach Schröpfköpfen, Aderlässen, Baunscheidtismus, Morphininjectionen, Blutegeln[545] etc. zurückbleibenden Narben.
Beschaffenheit der Hände.
Beachtenswerth ist bei Leichen Unbekannter die Beschaffenheit der Hände, da diese gewisse Folgerungen auf den Stand und die Beschäftigung des betreffenden Individuums gestattet. An der frischen Leiche ist der schwere Handarbeiter sofort als solcher aus der Beschaffenheit seiner Hände zu erkennen und selbst an stark faulen, insbesondere an faulen Wasserleichen ist diese Diagnose noch möglich, so lange die Epidermis der Hände und die Nägel sich noch finden, wobei zu erwähnen ist, dass an den schwieligen Händen des Arbeiters die bekannten Quellungsveränderungen, welche an der Oberhaut der Innenfläche der Finger und der Hohlhände durch das Liegen im Wasser eintreten, früher und intensiver sich entwickeln, als an Händen mit dünner Epidermis. Ferner ist es bekannt, dass bei gewissen Professionen ganz bestimmte Veränderungen an den Händen sich ausbilden, aus deren Bestehen man daher mit grösserer oder geringerer Sicherheit auf den Beruf des Betreffenden schliessen kann. Studien über diese Veränderungen und ihre Beziehungen zur Identitätsfrage liegen vor von Tardieu[546] und insbesondere von M. Vernois[547], letztere mit hübschen colorirten Abbildungen. Es kommen in dieser Beziehung zunächst die verschiedenen theils abwaschbaren, theils durch längere Zeit persistirenden Verfärbungen der Hände in Betracht, wie sie bei Gerbern, Färbern, Ultramarinarbeitern u. dergl. vorkommen, ebenso auch die durch „Abbrennen“ der frei der Sonne ausgesetzt gewesenen Hände und Arme an diesen entstehende Farbenveränderung, weiter aber auch gewisse locale pathologische Veränderungen, die durch ganz bestimmte Werkzeuge oder Hantirungen erzeugt werden, wobei insbesondere die eigenthümlich localisirten Druckschwielen der verschiedenen Arbeiter und die bei Schlossern, Schmieden u. dergl. an den Händen und Vorderarmen zu findenden, von zurücksprühenden glühenden Eisentheilchen herrührenden, zahlreichen Narben gehören, ebenso der zerstochene linke Zeigefinger der Schneider etc. Liman geht zu weit, wenn er bei Erwähnung der Mittheilungen Tardieu’s und Vernois’ (l. c. II, 124) erklärt, die Verwerthung dieser Angaben zur Feststellung der Identität unbekannter Verstorbener deutschen Gerichtsärzten nicht empfehlen zu können, und wir glauben, dass er blos vor allzu gewagten Schlüssen warnen wollte. Haben ja auch deutsche Autoren die professionellen Veränderungen an der Haut, insbesondere der Hände, eingehender Beachtung gewürdigt und das Charakteristische mancher derselben für gewisse Berufsarten hervorgehoben, so Hebrag-Kaposi („Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Erlangen 1872), Kaposi („Pathologie und Therapie der Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 508), I. Neumann („Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 349) und insbesondere L. Hirt („Die Krankheiten der Arbeiter.“ 2. Abth., pag. 10 u. ff.), welcher namentlich die verschiedenen Formen und die Localisationen der Schwielen bei den einzelnen Handwerkern ausführlich aufzählt und in Gruppen zusammenstellt.[548] Es wäre ganz ungerechtfertigt, diese Thatsachen in forensischen Fällen nicht zu verwerthen, und wir selbst waren wiederholt in der Lage, aus der Beschaffenheit der Hände einer unbekannten Leiche mit ziemlicher Sicherheit die Beschäftigung zu erkennen, welcher das Individuum ergeben war.
Verhalten der Fingernägel.
Nicht unwichtige Anhaltspunkte für die Agnoscirung eines unbekannten Individuums kann das Verhalten der Fingernägel ergeben und dieses ist jedesmal protokollarisch zu verzeichnen. Grobe und abgestossene Nägel charakterisiren die Hand des schweren Handarbeiters, während wohlgepflegte Nägel einen solchen Stand ausschliessen, wenn sie auch für sich allein keineswegs zum Schlusse berechtigen, dass das Individuum einer höheren gesellschaftlichen Stellung angehört haben müsse. Bei weiblichen Leichen wäre ein solcher Schluss noch voreiliger als beim Manne.
Bekanntlich variirt die Form der Nägel vielfach, so dass diese desto mehr zur Erkennung des Individuums beitragen kann, je mehr sie etwa von der gewöhnlichen abweicht. Hierher gehört insbesondere die eigenthümliche Veränderung, welche die Nägel durch die üble Gewohnheit des „Nägelbeissens“ erleiden. Die Nägel werden dadurch auffallend verkürzt, so dass mitunter nur Reste von der Grösse der „Lunula“ des normalen Nagels zurückbleiben und treten gleichzeitig immer weiter von der Kuppe der Finger zurück.