Zu bemerken ist noch, dass es Professionen gibt, durch welche nur die Nägel, nicht aber auch die Haut eigenthümliche Färbungen erhalten, welche eventuell verwerthet werden könnten. So findet man bei Gerbern braunrothe, bei den Kunsttischlern schwarzbraune, bei den Tabakarbeitern braune, bei den Indigoarbeitern blaue und bei den Arbeitern mit Pikrinsäure gelbe Nägel (Hirt, l. c. 11).

Auch können wir im Anschlusse an das Gesagte nicht unerwähnt lassen, dass in einem von Casper-Liman (l. c. II, 123) berichteten Falle die eigenthümliche Frage sich ergab, ob ein Trauring im Leben getragen oder erst der Leiche aufgesteckt worden war, ein Zweifel, der durch den Befund einer tiefen Rinne am Finger leicht gelöst wurde.

Knochenanomalien.

Zu den „besonderen Kennzeichen“, welche noch bei hochgradig veränderten Leichen, insbesondere aber noch nach Monaten und Jahren die Constatirung der Identität ermöglichen oder wenigstens wesentlich erleichtern können, gehören begreiflicher Weise Abnormitäten an den Knochen, denen daher, namentlich bei aufgefundenen Skeletten, eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. In der That haben solche Abnormitäten schon wiederholt eine Rolle bei der Agnoscirung von Skeletten und hochgradig faulen Leichen gespielt. Interessant in dieser Beziehung ist der in Orfila und Lesueur’s gerichtlichen Ausgrabungen, II, pag. 431, mitgetheilte Fall, wo die Identität des aufgefundenen Skelettes mit dem eines vor einigen Jahren verschwundenen Italieners, der rechts 6 Finger und 6 Zehen gehabt hatte, dadurch zweifellos sichergestellt wurde, dass am fünften Mittelbandknochen des betreffenden Gerippes in der That eine Theilung in zwei Aeste constatirt wurde, von denen jeder eine Gelenksfläche besass. In einem anderen, von diesen Autoren angeführten Falle zeigte das in einem Keller vergraben gefundene Skelet auffallende rhachitische Verkrümmung beider Unterschenkel. — Ebenso beschreibt Maschka im 4. Bande seiner Gutachten einen Fall, bei welchem als individuelle Eigenthümlichkeit des untersuchten Gerippes eine hochgradige Scoliose des Schädels gefunden wurde. Lehrreich ist auch ein von Casper-Liman (l. c. II, 781) mitgetheilter Fall, wo an einem nach 2 Jahren aufgefundenen Skelette eines Ertrunkenen die Recognition ausser durch einige Effecten insbesondere dadurch noch gelang, dass der Bruder des Betreffenden angab, Denatus habe eine Knochenauftreibung auf der linken Kopfseite gehabt, die sich denn auch am linken Scheitelbeine in der Form einer halb durchgeschnittenen kleinen Nuss wirklich vorfand. Auch die Leiche des in Paris ermordeten und bei Lyon gefundenen Gouffe wurde an einer Anomalie der Fusswurzelknochen, in Folge welcher Gouffe gehinkt hatte, erkannt (Virchow’s Jahrb. 1890, I, pag. 497). Uns selbst kamen 2 Fälle vor, bei denen Knochenanomalien bei der Agnoscirung der betreffenden Individuen eine wichtige Rolle spielten.

Im ersten, auch in anderer Beziehung instructiven Falle handelte es sich um die Leiche eines etwa 18jährigen Knaben, welche im Sommer 1878 in hochgradig faulem Zustande aus dem Donaucanale gezogen worden war. Die Leiche wurde von einem Ehepaare als die ihres vermissten Sohnes agnoscirt und feierlich bestattet. Als aber die Eltern von der Beerdigung nach Hause zurückgekehrt waren, stellte sich zu ihrer nicht geringen Ueberraschung auch der verloren geglaubte Sohn ein, und es unterlag sohin keinem Zweifel, dass sie eine fremde Leiche agnoscirt und bestattet hatten. Mittlerweile wurde ein anderer Junge gleichen Alters in einer anderen Familie vermisst und die Eltern, vermuthend, dass jene irrthümlich agnoscirte Leiche die ihres Sohnes sein dürfte, verlangten die Exhumirung, indem sie erklärten, ihren Sohn an einer Verkürzung des rechten Armes erkennen zu können. In der That ergab die unter Intervention unseres verehrten Collegen, Ober-Sanitätsrathes Nusser, vorgenommene Exhumation sofort eine offenbar in der Kindheit acquirirte Ankylose des rechten Ellenbogengelenkes, die der Verkürzung zu Grunde lag.

Der zweite Fall betraf das Skelet eines Mannes, welcher vor 2 Jahren durch Zertrümmerung des Schädels ermordet und dann in einem Garten verscharrt worden war. Die Untersuchung des Skelettes ergab eine ziemlich starke Scoliose der Wirbelsäule und Arthritis deformans der Lendenwirbel, sowie einzelner der Extremitätengelenke und durch die nachträglichen Erhebungen wurde in der That sichergestellt, dass der seit 2 Jahren vermisste 46jährige Mann eine etwas verschobene Haltung gehabt und an „Gicht“ gelitten habe.

Fünfter Hauptabschnitt.
Die gerichtliche Psychopathologie.

Der Geisteszustand eines Individuums kommt vor Gericht in Frage:

1. Wenn nach Begehung einer strafbaren Handlung an der Zurechnungsfähigkeit des Thäters gezweifelt wird.

2. Bei fraglicher Dispositionsfähigkeit, d. h. wenn es sich darum handelt, ob Jemand die Fähigkeit, über seine Person, sein Vermögen oder seine sonstigen Interessen frei zu verfügen, besitzt oder besass.