Das Verhalten der Intelligenz ist ein verschiedenes. In den meisten Fällen besteht entschiedener Schwachsinn, der sich unter Anderem durch Leichtgläubigkeit, geringe Vorsicht bei dem Begehen strafbarer Handlungen, die mitunter für Muth imponirt, durch unverhältnissmässig hohe Vorstellung von der eigenen Bedeutung, vorzugsweise aber dadurch sich kundgibt, dass das Individuum das Unpassende und Thörichte, ja ganz Unzweckmässige seines Handelns nicht einsieht, ebenso auch nicht die materiellen und socialen Nachtheile, die ihm daraus erwachsen, sondern trotz aller Ermahnungen, Vorstellungen und selbst Zwangsmittel immer wieder in das frühere lasterhafte Leben verfällt, welches doch nichts weniger als Annehmlichkeit im gewöhnlichen Sinne zu bieten vermag. Deshalb wird auch das „moralische Irrsein“ von Meynert u. A. unter die Formen des angeborenen Schwachsinnes gerechnet und als „Imbecillität mit Gefühlsentartung“ bezeichnet, unter welche Bezeichnung jene Schwachsinnigen mit Aufregung fallen, welche vorzugsweise durch Unverständniss der familialen und socialen Beziehungen und Forderungen und Unfähigkeit zur Unterordnung unter letztere sich bemerkbar machen.
In anderen Fällen ist der Intellect scheinbar intact, ja der Betreffende kann sogar mit einer gewissen Dialektik sein Benehmen zu motiviren im Stande sein: „Folie raisonnante.“ Der Verstand ist, wie sich Schüle (l. c. 81) geistreich ausspricht, zum advocatus diaboli der krankhaften Stimmungen und Triebe geworden. Doch auch in solchen Fällen documentirt die vollkommene Unzugänglichkeit für fremde Logik die geistige Schwäche, ebenso wie der Cynismus, mit welchem solche Individuen die unnatürlichsten Handlungen und Verbrechen als gerechtfertigte Thaten hinzustellen versuchen, das Alberne und Verkehrte ihres Fühlens manifestirt. Nicht selten finden sich anderweitige Anomalien des Vorstellens[561], ein abspringender Ideengang, phantastische oder fixe Ideen, sowie Störungen in der Reproductionstreue, die als Verlogenheit imponiren (Krafft-Ebing).
Von wesentlichem Einfluss auf das Gebahren der betreffenden Person ist das individuelle Temperament, respective die individuelle Reizbarkeit. Gleichwie man beim Blödsinn apathische, ruhige und agitirte gemeinschädliche Formen unterscheidet, so findet man auch bei der moralischen Idiotie Individuen, die mehr passiv sich verhalten und deshalb für die Gesellschaft weniger gefährlich erscheinen, anderseits aber solche von grösserer Reizbarkeit und Regsamkeit, die eben die typischen Formen der Anomalie repräsentiren und am ehesten zu Conflicten mit dem Strafgesetz führen können.
Auch Erziehung und Stand sind von Einfluss, insoferne als erstere, wenigstens bei den weniger schweren Formen durch Dressur Etwas zu leisten vermag, und letzterer in der Richtung, dass die moralische Verkommenheit im Allgemeinen desto mehr auffällt, je weniger sich solche in dem betreffenden Stande aus anderen Ursachen zu finden pflegt.[562]
Moralisches Irrsein in foro.
Die hohe Bedeutung der moralischen Idiotie in strafrechtlicher Beziehung liegt auf der Hand, und es ist einleuchtend, dass bei solchen Individuen desto weniger von einer Einsicht in die Strafbarkeit bestimmter Handlungen und von der im Gesetze festgehaltenen Selbstbestimmungsfähigkeit die Rede sein kann, je hochgradiger sich der Defect gestaltet, da das Individuum unmöglich die That in ihrer sittlichen und rechtlichen Bedeutung erkennen, noch weniger aber nach sittlichen und rechtlichen Grundsätzen für die Begehung oder Unterlassung derselben sich entscheiden kann, wenn es nicht moralisch fühlt, und aus solchem Fühlen entspringende Vorstellungen und Urtheile seinem Charakter mangeln. Ueber die Unzurechnungsfähigkeit solcher Individuen dürften dann auch bei Richtern und Geschworenen kaum Zweifel bestehen, es sei denn, dass man, wie dies leider häufig genug geschieht, das blos oberflächliche Bewusstsein der Strafbarkeit einer That, und die etwa aus Furcht vor Strafe oder analoger Schädigung leiblicher Interessen des Individuums bis zu einem gewissen Grade mögliche Selbstbeherrschung für genügend erachten sollte, um auf Zurechnungsfähigkeit zu erkennen. Die Schwierigkeit der Beurtheilung solcher Fälle liegt aber darin, dass die Erkennung der moralischen Unempfindlichkeit oder Stumpfheit als eines angeborenen, in fehlerhafter Organisation der psychischen Centren begründeten Defectes und die Unterscheidung desselben von anderweitiger moralischer Verkommenheit keineswegs so leicht und sicher ist, wie es die Wichtigkeit der Sache wünschen lassen würde.
Wenn man im Allgemeinen desto mehr berechtigt ist, an einen pathologischen Defect im Bereiche des Fühlens zu denken, je mehr eine verbrecherische That dem menschlichen Gefühle widerstreitet, und wenn auch diese Berechtigung sich erhöht, wenn Jemand habituell dem Verbrechen oder einem lasterhaften Leben sich ergibt und als unverbesserlich sich erweist, und wenn auch anthropologische Studien der Verbrecher, wie sie in ausgezeichneter Weise von Despine, Thomson, Benedikt, Lombroso[563] u. A. vorliegen, höchst beachtenswerthe Resultate (auffallend hohe Morbilität und Mortalität, grössere Geneigtheit zu geistigen Erkrankungen, das häufige Vorkommen entschiedenen Schwachsinnes, namentlich aber das häufige Vorkommen gewisser Anomalien der körperlichen Bildung, die wir als körperliche Degenerationszeichen kennen lernen werden, und endlich die Häufigkeit der Recidiven) ergaben, so ist doch selbst das schwerste Verbrechen für sich allein kein Beweis von moralischem Irrsinn, da eine moralische Stumpfheit auch in Folge mangelnder oder schlechter Erziehung bestehen kann, da es ferner genug egoistische und wohl zu beherrschende Motive gibt, die den Menschen bewegen können, trotz richtigem ethischen Verständniss und trotz normalem moralischen und rechtlichen Fühlen die schwersten Handlungen zu begehen, und weil endlich auch die Möglichkeit einer Angewöhnung an das Laster und einer systematischen und wohlbewussten Zurückdrängung und Ueberwältigung des normalen psychischen Fühlens durch gewisse Annehmlichkeiten und Vortheile desselben nicht bestritten werden kann.
Es kann demnach von moralischem Irrsinn nur dann gesprochen werden, wenn die durch verbrecherische Handlungen sich documentirende moralische Gefühllosigkeit sich auf eine pathologische Ursache, respective auf eine fehlerhafte psychische Organisation zurückführen lässt. Dieses ist aber nur durch sorgfältige Erhebung der Anamnese, ferner durch genaue klinische Untersuchung des betreffenden Individuums und erst in dritter Linie durch Erwägung der verbrecherischen Handlung selbst möglich.
Anamnese. Einfluss der Pubertät.
In anamnestischer Beziehung ist insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen, dass der angeborene oder in frühester Jugend erworbene moralische Irrsinn fast immer als Ausdruck einer hereditär überkommenen defecten Organisation, insbesondere als Ausdruck und häufig erstes Symptom der in einer Familie bestehenden oder beginnenden Degeneration aufzutreten pflegt. Es sind daher zunächst die gesundheitlichen Verhältnisse der Familie zu erwägen, insbesondere der Umstand, ob in dieser psychische oder neurotische Erkrankungen vorgekommen sind, die erfahrungsgemäss hereditäre Uebertragung einer defecten Organisation der psychischen Centren bedingen können. Weiter ist das psychische und somatische Verhalten des Individuums während seiner Entwicklungsperiode in Betracht zu ziehen. Wie erwähnt, zeigt sich der angeborene Defect im Bereiche des moralischen Sinnes, ebenso auch die mit demselben meist combinirten anderweitigen psychischen Anomalien (Schwachsinn, perverse Triebe, neuropathische Constitution), schon frühzeitig insbesondere gegenüber der Erziehung im Haus und in der Schule und die moralische Verkehrtheit und Undisciplinirbarkeit fällt dann desto mehr auf, je besser und rationeller die Erziehung war, wie es denn bezeichnend ist, dass gerade die Fälle von moralischer Verkommenheit in den besten Familien, trotz bester Erziehung und günstigen äusseren Verhältnissen, es waren, die zuerst den Gedanken erweckten, dass erstere auch auf organischen Defecten der Nervencentren beruhen könne (Maudsley). In somatischer Beziehung ist aber insbesondere zu beachten, dass bei mit hereditär fehlerhafter Anlage behafteten Individuen die letztere anfangs wenig bemerkbar, gewissermassen latent sein kann, bis sie durch gewisse Einflüsse (Gelegenheitsursachen) zum Ausbruche kommt. Erkrankungen, Traumen, besonders Kopfverletzungen, aber auch psychische Insulte können diesen bewirken, insbesondere aber die Einflüsse der Pubertätsentwicklung. Auf die Gefahr, welche letztere für hereditär neuropathisch disponirte Individuen mit sich bringt, hat namentlich Falret und neuerlich Legrand du Saulle (l. c.) hingewiesen und hervorgehoben, dass nicht selten solche erblich belastete Kinder, die bis dahin in intellectueller Beziehung sich gut entwickelt hatten und selbst ausgezeichnete Schüler waren, in Folge der durch die Pubertät veranlassten Einwirkungen entweder dem Schwachsinn oder jener pathologischen Verkehrung des Charakters verfielen, die wir als moralisches Irrsein bezeichnen. Hierbei dürften allerdings auch die frühzeitigen und eingreifenden sexuellen Excesse, denen sich die Betreffenden hingeben, in erster Linie die Onanie, eine wichtige Rolle spielen.